Bezirk Melk: Zuhörer geriet als Mittäter in Verdacht
Eine Diebin stahl Parfum in Wert von über 700 Euro. Nun muss sie zumindest zwei Monate im Gefängnis verbringen.
BEZIRK. Als eine 22-jährige Rumänin in ihrem Prozess am Landesgericht St. Pölten nach dem Namen ihres Vaters gefragt wurde, hakte Staatsanwalt Karl Fischer nach und fragte nach dessen Geburtsdaten. Die Angaben stimmten mit jenem Mann überein, der einen Tag nach den Diebstählen seiner Tochter gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen in einem Fahrzeug mit rumänischen Kennzeichen überprüft worden war. Dass die Waren im Pkw gestohlen waren, wusste die Polizei zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Mittäter im Gerichtsaal
Ziemlich unverfroren saß der 40-jährige Vater als Zuhörer im Gerichtssaal. Als Fischer kombinierte, wurde der Mann als möglicher Zeuge vor den Saal gebeten und die Kriminalpolizei verständigt. Er sei möglicherweise Mittäter bei jenen Diebstählen gewesen, die die 22-Jährige am 28. und 29. September dieses Jahres in Drogeriemärkten begangen hatte, vermutet der Staatsanwalt.
Bereits im März 2016 in Deutschland einschlägig verurteilt, reiste die Rumänin im September wieder nach Österreich ein. Von einem Bekannten habe sie eine Tasche bekommen, die mit Alufolie so präpariert war, dass beim Verlassen des Geschäfts kein Alarm wegen der gestohlenen Waren ausgelöst wurde.
Am ersten Tag hielt sie in Ybbs und Purgstall die unmittelbare Anwesenheit von Angestellten vom Diebstahl ab. In Wieselburg gelang es ihr, sieben Stück Parfums im Wert von 388,40 Euro an der Kasse vorbei zu schleusen. Am 29. September hatte sie in Loosdorf bereits Parfums um 358,60 Euro in ihrer Tasche verstaut, als sie von einer Verkäuferin gestellt wurde. Diese versuchte die Diebin am Arm festzuhalten. Mit entsprechendem Widerstand und schließlich mit einem Biss in die rechte Hand der Angestellten versuchte die Rumänin vergeblich, sich loszureißen und zu flüchten.
Teilbedingte Strafe
Man habe ihr Geld versprochen und verlangt, dass sie etwa vier bis fünf Parfums pro Tag stehlen solle, erklärte die 22-Jährige, deren Verteidiger Dah Badea auf den besonderen Milderungsgrund des Geständnisses seiner Mandantin verwies.
Richterin Doris Wais-Pfeffer verhängte eine teilbedingte Strafe. Von insgesamt neun Monaten Haft muss die Rumänin zwei Monate hinter Gittern verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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