Mostviertler Jugendliche vor Gericht
Brutale Schlägerei am Bahnhof – Security schaute zu
BEZIRK. Zu brutalen Szenen kam es am 1. Oktober auf einem Bahnsteig in Amstetten. Ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Melk und ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten, beide vorbestraft, attackierten einen 19-Jährigen mit Faustschlägen und Fußtritten.
„Mach eins gegen eins“
Der Anlass für die Auseinandersetzung konnte auch am Landesgericht St. Pölten nicht eruiert werden. Auf einem Überwachungsvideo war zu sehen, wie die Burschen auf den 19-Jährigen einschlugen. Dieser versuchte sich zu wehren und erwischte den älteren Angreifer, der sich kurz in den Warteraum zurückzog. „Mach eins gegen eins“, hätten Freunde ihn angestachelt, nochmals in den Ring zu steigen. Wütend sei er wieder hinaus, brachte den 19-Jährigen mit einem Tritt zu Boden und fixierte ihn mit einem Bein. Danach droschen beide Angeklagten abermals mit den Fäusten gegen den Kopf und traten auf das am Boden liegende Opfer ein, bis Polizeibeamte einschritten.
Securitys schauten zu
Auf dem Video waren auch zwei Security-Mitarbeiter erkennbar, die der blutigen Schlägerei zuschauten und „sonst nix!“. „Da müsste man ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung einleiten“, meinte Grünberger kopfschüttelnd. Der 19-Jährige musste mit einem Nasenbeinbruch, zahlreichen Prellungen und Hämatomen ins Spital. Da es kein verschobener Nasenbeinbruch war, wurden die Verletzungen als leicht gewertet. Die beiden Angeklagten führten ihr aggressives Verhalten auf ihre Alkoholisierung (1,2 und 0,6 Promille) zurück.
Grünberger konfrontierte den 17-Jährigen darüber hinaus mit zwei weiteren Vorwürfen. Zum einen traf es einen Burschen ebenfalls am Bahnhof in Amstetten, zum anderen erstattete der Stiefvater des Jugendlichen Anzeige. Der Bursche habe sich seit Wochen aggressiv gegen die Familienmitglieder verhalten, im Oktober sei es schließlich zur Eskalation gekommen.
"Will Leben in Griff bekommen"
„Er möchte sein Leben jetzt in den Griff bekommen“, versuchte Verteidiger Hannes Huber die Milderungsgründe für den 17-Jährigen zu ergänzen. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass sein Mandant in drei Fällen wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt werden soll, obwohl es nie zu einer schweren Verletzung gekommen sei. „Er haut hin und will dem weh tun, aber nicht gleich schwer verletzen“, meinte auch Verteidiger Alexander Eisl, der im Namen des 20-Jährigen die Schmerzensgeldforderung von 500 Euro anerkannte.
Bei so wuchtigen Faustschlägen und Tritten gegen den Kopf sei jedenfalls mit einer schweren Verletzung zu rechnen, begründete der Richter den Schuldspruch. Er verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen in Höhe von je 240 Tagessätzen zu je vier Euro, sowie zu bedingten Freiheitsstrafen von zehn Monaten für den Jugendlichen und 20 Monate für den jungen Erwachsenen, inklusive Bewährungshilfe und Weisungen für therapeutische Behandlungen (nicht rechtskräftig).
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