Freistellung für Melks Florianis
"Darf ich bitte zum FF-Einsatz?"
BEZIRK. Das Schneechaos der letzten Wochen hielt die Leute der Freiwilligen Feuerwehren ganz schön auf Trab. Wie gehen Firmen damit um, dass ihre Mitarbeiter, welche auch freiwillige Feuerwehrleute sind, während der Arbeitszeit zu einem Einsatz gerufen werden?
Bei Feuerwehr nachgefragt
Der Kommandant der Feuerwehr Pöggstall, Hannes Hintersteiner, erklärt: „Wir haben den Vorteil, dass einige Mitglieder bei der Straßenmeisterei arbeiten. Diese können, wenn es der Dienst zulässt, zum Einsatz. Andere müssen sich diesbezüglich Urlaub nehmen.“ Die Straßenmeisterei Melk bestätigt das: „Das Land Niederösterreich gewährt Sonderurlaub für Einsätze.“ Eine gesetzliche Regelung hält Hintersteiner für wünschenswert.
Arbeiter auf Zeitausgleich
Doch wie sieht dies bei anderen Firmen aus? Von der Tischlerei Thennemayer in Hürm kommt die Antwort: „Wir haben einige Feuerwehrleute in der Firma, die selbstverständlich zu den Einsätzen fahren dürfen. Die Einsatz bedingten Fehlzeiten fließen in den Zeitausgleich ein.“
Vetropack Pöchlarn beruft sich auf die betriebsinterne Feuerwehr. Die Firma ist sich aber sicher, dass auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr unter den Mitarbeitern sind, diese aber der Firma nicht explizit bekannt sind. Deshalb kann man zum Thema Freistellungen für Feuerwehreinsätze keine Auskunft geben.
Freiwillig ist freiwillig
Der Bezirksparteiobmann der Volkspartei, Karl Moser, meint dazu: „Vorab ein großes Danke an die Freiwilligen, was sie da leisten.“ Auf die Frage, was er von einer gesetzlichen Regelung hält, antwortet er: „Das Freiwillige muss in dieser Angelegenheit hervorgehoben werden. Es ist eine freiwillige Leistung, die in der Freizeit zu erbringen ist. Manche Einsätze sind durch die Versicherung gedeckt, für andere muss der Freiwillige sich Urlaub nehmen. An eine gesetzliche Regelung denke ich nicht. Denn der Arbeitgeber kann nicht dazu verpflichtet werden, eine freiwillige Leistung zu erbringen.“
Franz Eckl, Bezirksstellenobmann der Wirtschaftskammer Melk, betont ebenfalls die Freiwilligkeit und meint: "Die Regelung, die besteht, ist vernünftig. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden ohnehin für Einsätze freigestellt." Für die Zeit ihres Einsatzes gibt es keine Entgelt-Fortzahlung, diese wird laut Eckl als unbezahlter Urlaub gerechnet. "Man sollte nicht ins Urlaubsrecht eingreifen, denn der Urlaub ist zur Erholung da und nicht um auf Einsätze zu gehen. Mir sind keine Defizite seitens der Firmen oder Feuerwehren bekannt", so Eckl.
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