Diebstahl im Bezirk Melk
Manipulierte Bankomaten spuckten Tausende Euros aus
REGION. Mit einem rechtskräftigen Urteil endete in St. Pölten der Prozess gegen einen 41-jährigen Russen, der gestand, als Mitglied einer kriminellen Organisation im November 2017 insgesamt acht Bankomaten mit insgesamt 368.800 Euro manipuliert zu haben, um sämtliche 50 Euro- und 100 Euro-Banknoten „abzuheben“.
Drei Täter, eine Masche
Die Masche war damals in Österreich noch neu, die Organisation so wie die Vorgangsweise absolut professionell, wie Staatsanwalt Patrick Hinterleitner erläuterte. Arbeitsteilig wurde der ausgewählte Bankomat mittels Foto auf seine Eignung überprüft, vom Angeklagten mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel geöffnet und an einen Laptop mit eigens dafür installiertem Programm angeschlossen. Ein bereits verurteilter Mittäter, der sich jeweils in der Nähe des Tatorts befand, aktivierte mit einem Mobiltelefon die Geldausgabe.
Ein dritter Täter, der namentlich bekannt ist, von den Russen bisher aber nicht nach Österreich ausgeliefert wurde, holte die Beute aus dem Automat. Fünfzig Prozent davon wurden durch einen Kurier an die Organisation weitergeleitet, der Rest unter den drei Beteiligten aufgeteilt.
177.000 Euro "verfallen"
Die Bankomaten befanden sich jeweils in Supermärkten mit Standorten in St. Pölten, Melk, Wien, Hinterbrühl, Brunn am Gebirge und Schwechat, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb. Die tatsächliche Beute in Höhe von rund 177.000 Euro soll laut Schöffensenat von den beiden Inhaftierten zu gleichen Teilen als Verfall an den Staat abgeführt werden.
Der 41-Jährige bekannte sich im Prozess zwar schuldig, relativierte seine Rolle aber im Hinblick auf die Aussagen des 38-jährigen Mittäters. „Der stellt es so dar, als ob ich der Organisator wäre“, meinte der Angeklagte und belastete seinerseits den zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilten Komplizen, dem der Staatsanwalt jedoch zugute hielt, dass er wesentlich bei der Aufklärung der Einbrüche mitgeholfen habe. Hinterleitner forderte für den 41-Jährigen nicht nur generalpräventiv eine strenge Strafe, zumal es sich um ein Verbrechen mit hohem sozialen Störwert handle.
Gründe für Milderung
Verteidigerin Valentina Murr hob dagegen als Milderungsgründe die Unbescholtenheit des Russen, das reumütige Geständnis und die Tatsache, dass es in drei Fällen beim Versuch geblieben war, hervor. Auch ihr Mandant habe an der Aufklärung der Einbruchsserie mitgewirkt, so Murr in ihrem Schlussplädoyer. Der Schöffensenat bewertete den Schuldanteil des Angeklagten höher, als den des 38-Jährigen und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
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