Aus dem Bezirk Melk
Minderjährige Freundinnen beim Sex gefilmt

Der 18-Jähriger kam zur Verhandlung zu spät. | Foto: Ilse Probst
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  • Der 18-Jähriger kam zur Verhandlung zu spät.
  • Foto: Ilse Probst
  • hochgeladen von Daniel Butter

BEZIRK. Mit mehr als einstündiger Verspätung erschien ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Melk zu seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo ihm Staatsanwalt Thomas Korntheuer fortgesetzte Gewaltausübung und pornografische Darstellung Minderjähriger zur Last legte.

Beschuldigter zeigt sich schuldig

„Termin vergessen“, begründete der Beschuldigte nicht gerade reuig das zeitliche Hinhalten aller Prozessbeteiligten, bekannte sich zu den Vorwürfen gegenüber Richter Markus Grünberger aber schuldig. Demnach erwies sich der bislang unbescholtene Bursche im Umgang mit seinen jeweiligen Freundinnen nicht gerade zimperlich. Mehrere Monate hindurch kam es immer wieder zu Drohungen gegen seine damals minderjährige Freundin, wobei er ankündigte, Nacktfotos des Mädchens an deren Eltern zu schicken oder Fotos vom Oralverkehr zwischen ihm und ihr deren Schwester, sowie Freunden und Bekannten zukommen zu lassen. Er werde sie umbringen, sie solle sterben, äußerte er, als die junge Frau ein Foto, das ihre Blutergüsse dokumentierte, weiterleitete.

Drohte mit umbringen

Mehrfach forderte der Bursche laut Strafantrag auch, dass sie den Kontakt zu einigen Freundinnen abbrechen müsse, andernfalls werde er sie umbringen. Seine Gewaltbereitschaft bekam seine Freundin auch zu spüren, als er sie etwa im Oktober 2018 zu Boden stieß, an den Haaren riss und sie mit Faustschlägen gegen Gesicht und Körper verletzte. Im Februar 2019 packte er sie darüber hinaus am Hals und würgte sie, bis sie nach Luft schnappte.
Seinen pornografischen Ambitionen ließ er auch bei einer weiteren Minderjährigen aus, indem er den Geschlechtsverkehr mit ihr mitfilmte.

Privatbeteiligtenvertreter Martin Wabra forderte von dem arbeitslosen Gewalttäter Schmerzensgeld für seine Mandantin in Höhe von 1.000 Euro, die ihm Grünberger im Zuge der Urteilsverkündung zusprach. Darüber hinaus fasste der Bursche eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten aus. Während der dreijährigen Probezeit erhält er Bewährungshilfe (nicht rechtskräftig).

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