Gerichtsprozess
Mostviertler Sextäter ignorierte Leid der Kinder

Staatsanwalt Leopold Bien | Foto: Ilse Probst
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Als „überschießend geständig“ bezeichnete der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien die Aussage eines 30-jährigen Mostviertlers, der sich zu einer umfassenden Liste an Sexualstraftaten schuldig bekannte.

MOSTVIERTEL. Nahezu zehn Jahre lang durchforstete der bislang unbescholtene Mann das Internet nach Seiten, in denen Kinderpornografie im Mittelpunkt standen. Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer, was für ihn daran so besonders sei, folgte langes Schweigen. Er habe seinen Account öfter gelöscht, weil er wisse, dass das falsch sei, doch schließlich habe er doch wieder Bilder und Videos heruntergeladen und angesehen.
„Da waren auch ganz kleine Kinder dabei“, stellte die Richterin fest und fragte, ob er nicht wisse, unter welch grausamen Bedingungen derartige Dateien entstünden. „Ja, doch. Aber ich wollte das ignorieren!“, gab er kleinlaut zu.

Bilder im Chat gefordert

Laut Bien nahm der Mostviertler über Chats auch Kontakt zu Mädchen auf, wobei es ihm darauf ankam, dass diese möglichst jung waren. Er selbst gab an, 15 Jahre alt zu sein. Von seinen Opfern forderte er Aufnahmen ihres Geschlechtsbereichs und schickte Videos, in denen er sich selbst befriedigte. Mehrere Mädchen etwa im Alter zwischen elf und 13 Jahren seien seinen Wünschen nachgekommen, erklärte er.

Aufgrund eines Treffers der Ermittlungsbeamten kam es im vergangenen September zu einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten. Dabei wurde eine Vielzahl an Dateien sichergestellt, die, ergänzt durch ein umfassendes Geständnis, zum Prozess führten.

Therapie, Geld und Gefängnis

„Sie sind noch nicht in Therapie!?“, kommentierte Wais-Pfeffer kopfschüttelnd die Aussage des Angeklagten, der mittlerweile selbst von der Notwendigkeit einer Behandlung überzeugt ist. Dementsprechend verurteilte ihn der Schöffensenat zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.760 Euro (= 240 Tagessätze zu – dem Einkommen entsprechend – je 24 Euro) und einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Während einer dreijährigen Probezeit bekommt er Bewährungshilfe und muss sich nachweislich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben. „Besser heute als morgen“, betonte die Richterin die Dringlichkeit der Weisung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwalt Leopold Bien | Foto: Ilse Probst
Richterin Doris Wais-Pfeffer  | Foto: Ilse Probst

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