Nach Unfall bei Blindenmarkt
Prozess um getöteten Radfahrer vertagt
Der Prozess rund um einen 26-jährigen Unfallfahrer wird ins Frühjahr verlegt, da man noch einen Lokalaugenschein plant.
BEZIRK MELK. „Ich hab nur einen Tuscher wahrgenommen und das war`s“, erklärte ein 26-Jähriger beim Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo ihm Staatsanwalt Leopold Bien im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall am 9. Mai dieses Jahres im Bezirk Melk „grob fahrlässige Tötung“ zur Last legt.
Bei Dunkelheit und Nieselregen, so Bien, lenkte der Beschuldigte seinen Pkw mit Abblendlicht und überhöhter Geschwindigkeit im Gemeindegebiet von Blindenmarkt. Wegen mangelnder Aufmerksamkeit übersah er einen am Straßenrand stehen gebliebenen Radfahrer, für den die Kollision mit dem Pkw tödlich endete.
"Zeigt sich inhaltlich geständig"
Verteidiger Harald Wiesmayr betonte bereits zu Beginn des Prozesses, dass es seinem Mandanten zutiefst nah gehe und er sich voll inhaltlich geständig zeige. „Es führt kein Weg an fahrlässiger Tötung vorbei“, meinte der Anwalt, er wehre sich aber gegen „grob“. Trotz zwei Vorstrafen und einer Diversion, die mit Alkohol in Zusammenhang standen, sei er vor dem Unfall absolut nüchtern gewesen, gab der 26-Jährige auf Nachfrage von Richterin Alexandra Glösl an, die wissen wollte, warum der Mann nach der Kollision weitergefahren war und sich erst am Abend des nächsten Tages der Polizei stellte.
Er sei nach dem Tuscher vom Gas runter, konnte aber durch den Rückspiegel niemanden wahrnehmen und habe angenommen, dass es sich um Wild gehandelt habe, das bereits davon gelaufen war. Aufgrund der Schäden an seinem Fahrzeug und den Medienberichten am nächsten Tag, sei ihm der Verdacht gekommen, der gesuchte Unfalllenker zu sein.
Der 34-jährige Radfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Erst mehrere Stunden später fand man den abgetrennten Unterschenkel des Opfers und etwa 80 Meter entfernt die Leiche neben dem Fahrrad.
Lokalaugenschein im Frühjahr
Im Prozess spielten vor allem die Sichtverhältnisse und die Erkennbarkeit des Opfers, das mit Helm und reflektierender Kleidung ausgestattet war, eine zentrale Rolle. Zwei Zeugen gaben an, den Radfahrer kurz vor dem Unfall auch erst sehr spät wahrgenommen zu haben, und zwar nicht durch seine Kleidung, sondern durch ein rot blinkendes Rücklicht am Fahrrad, wobei der technische Gutachter nicht sagen kann, ob dieses vor dem Aufprall noch eingeschaltet war.
Glösl vertagte den Prozess daher, um bei einem Lokalaugenschein im Frühjahr unter ähnlichen Bedingungen festzustellen, inwieweit das Unfallopfer überhaupt wahrgenommen werden konnte.
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