Aus dem Landesgericht
Rumänische Kupferdiebe in St. Pölten verurteilt
Der Diebstahl von zig Tonnen Kupfer im Wert von rund 160.000 Euro ging auf das Konto einer rumänischen Einbrecherbande, die zwischen Februar und Juni 2021 mehrmals in Firmenareale in Peisching (Bez. Neunkirchen), Ybbs (Bez. Melk) und Irnfritz (Bez. Horn) eindrangen. Die Beute verkauften sie bei einem Wiener Altmetallhändler, dessen Überwachungskamera wesentliche Beweise liefern konnte.
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten mussten sich neun von zwölf Beschuldigten (zwischen 22 und 45 Jahre), die in unterschiedlichen Konstellationen an den Diebstählen beteiligt gewesen sein sollen, wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten. Während der bekennende Bandenchef als Zeuge aus einer Strafanstalt zugeschaltet wurde, mussten sich unter anderen ein 33-jähriger, achtmal vorbestrafter Rumäne, ein 45-Jähriger mit fünf Vorstrafen – beide wurden von den Mitangeklagten als „rechte Hand“ des Anführers bezeichnet – sowie ein 37-jähriger Landsmann, der derzeit eine seiner fünf Vorstrafen verbüßt und eine führende Stellung innegehabt haben soll, wegen der Vorwürfe von Staatsanwältin Julia Berger verantworten. Drei Angeklagte waren zum Prozess nicht erschienen.
"Nicht gewusst dass es kriminell ist"
Laut Anklage wurden die Bandenmitglieder in Rumänien angeheuert, wobei einige behaupteten, vorerst nicht gewusst zu haben, dass es sich um kriminelle „Arbeiten“ handelte, als sie meist nachts zu den zuvor ausgekundschafteten Tatorten gebracht wurden. Nachdem das hochwertige Kupfermaterial im Anschluss an jeden einzelnen Coup verkauft war, erhielten sie anteilsmäßige Beträge. Als das kriminelle Dutzend am 7. Juni 2021 ihre vorerst letzte Beute bei dem Händler anlieferte, klickten für die Männer die Handschellen.
Teilweise schuldig
Wie bereits die Verteidiger zu Beginn der Verhandlung angekündigt hatten, erklärten sich die Angeklagten teilweise schuldig, wobei detailliert ihre Beteiligung an den einzelnen Coups zu erörtern war. So konnte etwa ein 30-Jähriger glaubhaft machen, als Chauffeur nur einmal dabei gewesen zu sein. Auch ein 45-Jähriger, der laut Verteidigerin Nicole Nossek einen gut bezahlten Job in seiner Heimat hat, sei nur einmal der Verlockung erlegen. Im Gegensatz dazu war es für Verteidiger Hans-Jürgen Riedl schwer, die führende Rolle des Zweitangeklagten, der mit acht Vorstrafen europaweite Hafterfahrungen vorweist, zu relativieren. Strafmildernd wirkte sich dagegen der Wegfall der Gewerbsmäßigkeit für den Mandanten von Verteidiger Alexander Enzenhofer aus.
Während ein 45-Jähriger mit fünf Vorstrafen als „rechte Hand des Bandenchefs“ eingeordnet zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, fassten zwei weitere Haupttäter je 22 Monate aus. Teilbedingte Strafen erhielten drei Bandenmitglieder, mit bedingten Strafen kamen drei Täter aus der „untersten Reihe“ davon (nicht rechtskräftig).
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