Aus dem Landesgericht St. Pölten
Schwerer sexueller Missbrauch im Vollrausch im Bezirk Melk
Mit mehr als drei Promille Alkohol verging sich ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Melk im vergangenen Frühjahr an seiner fünfjährigen Tochter. „Wird schon so gewesen sein“, meinte der mittlerweile geschiedene Mann, der keinerlei Erinnerung an den Vorfall hat.
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Alkoholiker allerdings nur wegen des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung (Strafmaß bis zu drei Jahren Haft) verantworten, da er laut Gutachter Werner Brosch zu betrunken war, um wegen des Missbrauchs seines unmündigen Kindes (Strafmaß bis zu zehn Jahren Haft) angeklagt zu werden.
Das Mädchen schlief in der Vergangenheit sporadisch im Bett seiner Eltern und berichtete seiner Mutter eines Morgens, was sein Vater mit den Händen gemacht hat. Die Frau brachte das Mädchen zum Arzt, der schließlich Anzeige erstattete.
Täglich betrunken
„Was sagen Sie zur Aussage Ihrer Tochter?“, wandte sich die St. Pöltner Richterin an den bisher unbescholtenen Vater. „Furchtbar“, gestand dieser ein. Er sei damals täglich betrunken gewesen. Seither habe er keinen Alkohol mehr konsumiert und eine Therapie begonnen.
Privatbeteiligtenvertreterin Ulrike Koller zog auf Wunsch ihrer Mandantin Schmerzensgeldforderungen vorerst zurück. „Die Frau möchte kein Geld von ihrem Ex-Mann“, so die Anwältin, behalte sich jedoch eine Zivilrechtsklage vor, falls Folgeschäden bei dem Kind auftreten.
Freiheitsstrafe und Therapie
Wais-Pfeffer verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gleichzeitig erhält er während seiner dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe, muss seine Alkoholtherapie fortsetzen und sich psychotherapeutisch behandeln lassen (nicht rechtskräftig). Der 30-Jährige verzichtete auf weitere Rechtsmittel, Staatsanwalt Michael Lindenbauer gab vorerst keine Erklärung ab.
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