Betrugsprozess aus dem Bezirk Melk
Stieropfer zur Heilung von Homosexualität
BEZIRK. Nach drei einschlägigen Vorstrafen wurde ein 53-jähriger Ägypter am Landesgericht St. Pölten nun wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu einer unbedingten Haftstrafe von 22 Monaten und geforderter Schadenersatzzahlung verurteilt (nicht rechtkräftig).
Mit äußerst fragwürdigen Methoden lockte der Mann u. a. einer 44-Jährigen, der er sich fälschlicherweise als geschieden vorstellte, insgesamt rund 54.000 Euro heraus, wobei Rechtsvertreter Dietmar Kerschbaumer noch einen Betrag von 40.850 Euro einforderte.
Frau verliebte sich blind
Angetan von seinem seriösen Auftreten verliebte sich die Frau mit Hang zur Esoterik 2016 in den Ägypter, 2018 „heirateten“ sie nach islamischem Recht. Während ihrer Zweisamkeit gelang es dem Mann, der 44-Jährigen immer wieder für die unglaublichsten Dinge Geld herauslockte. Neben Investitionen für seine angeblichen Mangoplantagen in Ägypten habe sie ihm auch Geld für Aktien und Edelsteine aus Südafrika gegeben. Um ihren Sohn von homosexuellen Neigungen zu heilen, überließ sie ihm auch 1.000 Euro für die Opferung von zwei Stieren.
Via Internet nahm er schließlich auch Kontakt als „Geistheilerin“ zu ihr auf. Diese wusste – no, na – seltsamerweise auch von Problemen ihrer Bekannten, denen die mystische (weil unsichtbar im Netz) Frau, natürlich gegen Bezahlung, von Afrika aus etwa bei einer drohenden Krebserkrankung helfen könne.
Leichtgläubigkeit ausgenutzt
Nicht zuletzt machte sich der Betrüger an einen Landsmann und dessen Frau heran, indem er sich in einer Volkshochschule als Doktor in leitender Position vorstellte und anbot, dem Paar beim Lernen zu helfen, ihnen einen leichteren Zeugniszugang zu vermitteln und sich bezüglich der Aufenthaltsberechtigungen zu engagieren. Die nicht gehaltenen Versprechungen kosteten dem Opfer insgesamt rund 9.000 Euro, von denen der Beschuldigte noch 3.000 Euro schuldig ist.
Er habe die Leichtgläubigkeit mancher Menschen ausgenutzt, bekannte auch Verteidiger Farid Rifaat, der dennoch eine Strafe im unteren Bereich für den Vater von vier Kindern erbat und dabei auf die geständige Verantwortung des Doktors der Handelswissenschaften verwies, während Staatsanwalt Patrick Hinterleitner für eine spezialpräventiv strenge Strafe plädierte.
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