Tanken kommt teuer: Mann im Bezirk Melk verurteilt
Polizeibeamten verleumdet
Wegen eines Betrugsdelikts angeklagt, bestritt ein vorbestrafter Türsteher, dass er am 20.September 2013 von einem Polizeibeamten dazu einvernommen worden sei.
Anlass für die Einvernahme war das wiederholte „Vergessen“ einer Geldbörse, was dem 24-Jährigen seiner Aussage nach erst dann aufgefallen war, als er am 28. Juli 2013 in Sarling bereits 20 Liter Superbenzin getankt hatte. Danach dauerte es rund ein halbes Jahr, bis er die Rechnung beglich. „…nachdem Sie wegen so etwas bereits verurteilt wurden?“, bezweifelte der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer.
„Es ist Ihnen schon klar, dass es für den Beamten Probleme wegen Amtsmissbrauchs geben könnte, wenn Sie ihn beschuldigen, dieses Protokoll ohne Ihr Wissen angefertigt zu haben?“, gab Richter Markus Pree zu bedenken. „Ja, jetzt kann ich mich an die Einvernahme erinnern“, korrigierte der Beschuldigte leider erst in der zweiten Verhandlungsrunde, nachdem bereits Ermittlungen diesbezüglich eingeleitet worden waren.
Fischer dehnte den Strafantrag aus. Zum Tankbetrug kam nun auch Verleumdung, was das Strafmaß auf zehn Monate bedingt erhöhte. „Das war eine riesen Dummheit“, erklärte Pree in seiner Urteilsbegründung und ergänzte: „Ich kann Sie definitiv nicht einschätzen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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