Bezirk Melk
Ex-FPÖ-Obmann stolperte über Hitler-Gruß
BEZIRK. Nur wenige Tage nach seinem Amtsantritt im November 2019 als FPÖ-Obmann einer Gemeinde im Bezirk Melk endete die politische Karriere eines 25-Jährigen, der sich nun vor Geschworenen am Landesgericht St. Pölten wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu verantworten hatte.
Hitlergruß auf Video
Zu Fall brachten ihn Medienberichte, denen Videomaterial zugrunde lag, das den Beschuldigten im August 2014 in stark alkoholisiertem Zustand zeigte, wobei er stramm stehend die rechte Hand zum Hitlergruß hob und laut „Hitler“ sagte. Gefilmt wurde er dabei von einem ebenfalls angeklagten 27-Jährigen, der den Gruß mit „Ja, genau, so passt des; unser Chef….“ kommentierte. Danach stellte der „Hauptdarsteller“ das Video in eine WhatsApp-Gruppe, der noch weitere drei Personen angehörten. Im Prozess bekannte sich der mittlerweile arbeitslose Ex-Politiker schuldig und bezeichnete den Auftritt als „eine Mischung aus Dummheit und Blackout“.
Aufgrund des Geständnisses, seiner Unbescholtenheit und des doch länger zurückliegenden Einzelvorfalls folgte der vorsitzende Richter Markus Grünberger nach einer Besprechung mit seinen beiden Kollegen dem Ansuchen von Verteidigerin Susanne Binder und bot eine Diversion in Form von 120 Stunden gemeinnütziger Leistungen. Staatsanwalt Karl Wurzer gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
Außer Kontrolle nach Alkohol
Nicht ganz so glimpflich kam der 27-Jährige davon, zumal er nicht nur zwei Vorstrafe aufwies, sondern Wurzer ihm auch mehrere ähnlich gelagerte Verbrechen zur Last legte. Mehrmals, vermutlich ebenfalls stark alkoholisiert, posierte der Angeklagte mit erhobener rechter Hand, teilweise bekundete er dabei lautstark seine Gesinnung mit „Heil Hitler“. Einerseits fiel er damit auf dem Parkplatz eines St. Pöltner Szenelokals, andererseits auch bei diversen Feuerwehrfesten auf.
„Ja, er war meistens betrunken“, so Wurzer, aber nicht so stark, dass er sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt habe. Verteidiger Christian Függer erklärte, dass sein Mandant von Anfang an wahrheitsgemäß ausgesagt habe, soweit er sich daran erinnern konnte. Er stelle sich den Vorwürfen und habe nicht versucht, „sich in den Vollrausch zu retten“.
Nach dem Prozess gegen den Ex-FPNÖ-Klubobmann Martin Huber, der vergangene Woche zu einer nicht rechtskräftigen Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden war, erhielt der 27-Jährige nun ebenfalls eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten (nicht rechtskräftig).
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