Bezirk Melk: Dealer-Duo zu je 20 Monaten Haft verurteilt

Alois Strohmayer verteidigte den 23-Jährigen. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK. In zwei aufeinanderfolgenden Prozessen wurden ein 34-jähriger Türke und ein 23-Jähriger, beide aus dem Bezirk Melk, wegen Suchtgifthandels sowie unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften zu je 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei der Ältere nun auch eine zwei Monate bedingte von insgesamt drei einschlägigen Vorstrafen, hinter Gittern verbüßen muss. Sein Urteil ist rechtskräftig.

"Er bekennt sich schuldig"

Als Heroindealer, aber auch als Drogen-Abnehmer des 34-Jährigen, zeigte sich der 23-Jährige umfassend geständig und belastete dadurch auch den Türken, der zunächst die Vorwürfe von Staatsanwalt Karl Fischer bestritt. Nach Rücksprache mit Verteidiger Alois Strohmayer lenkte er ein. „Er bekennt sich jetzt schuldig“, so der Anwalt des Heroinsüchtigen, der für eine Suchtgifttherapie aus der Untersuchungshaft vorerst entlassen wurde. „Ich möchte selbst davon wegkommen“, erklärte der Türke, der mit dem Preisaufschlag bei zumindest 70 Gramm Heroin, das er um 60 bzw. 70 Euro pro Gramm verkaufte, seine eigene Sucht finanzierte.

Pro Monat 45 Gramm Heroin

Zunächst als Zeuge, im zweiten Prozess als Angeklagter, bekannte der ebenfalls drogenabhängige 23-Jährige, dass er selbst etwa 45 Gramm Heroin zu je 50 Euro pro Gramm im Monat konsumiert habe. Wie der Richter berechnete, seien ihm seinem Einkommen entsprechend dann nur 50 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt geblieben. Umso mehr konnte der Richter nicht nachvollziehen, dass der Beschuldigte einen Großteil der Drogen ohne Aufschlag an etwa sechs Abnehmer weitergegeben haben will. „Weil ich ihnen helfen hab wollen“, meinte der Angeklagte und blieb auch bei seiner Aussage, als ihm der Richter aufklärte, dass der Gesetzgeber für die bloße Weitergabe von Suchtgift eine höhere Strafe vorsieht, als wenn man mit einem Gewinn den eigenen Konsum finanziert. „Den uneigennützigen Süchtigen habe ich noch nie gesehen“, meinte Herr Rat kopfschüttelnd.

Strenge Bestrafung für beide

Staatsanwalt Karl Fischer forderte für beide Angeklagten eine generalpräventiv strenge Bestrafung. „Heroin ist halt was anderes als Cannabiskraut“, begründete er und wies auf die extreme Gefährlichkeit der Droge hin. Nach dem Urteilsspruch bestand Verteidiger Josef Schnirzer auf drei Tage Bedenkzeit. „20 Monate sind ja nicht ohne“, meinte er zu dem vorläufig nicht rechtskräftigen Urteil.

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