Bezirk Melk: Letzte Chance für Gewalttäter

Richter Helmut Weichhart ließ es vorest nochmals bei einer bedingten Strafe bewenden. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK MELK. Ein jahrelanges Martyrium endete für eine 26-jährige, mehrfache Mutter am 24. März dieses Jahres. Am Höhepunkt seiner Gewaltexzesse beschloss der 32-jährige, mittlerweile von ihr geschiedene Ehemann aus dem Bezirk Melk, auf Alkohol zu verzichten.
Seit 2009 versetzte der Gewalttäter seiner Frau immer wieder Schläge, Tritte und Stöße und riss sie an den Haaren. Zahllose Hämatome und Schwellungen am ganzen Körper entgingen auch einigen Mitmenschen nicht. Gleichzeitig drohte der meist stark alkoholisierte Mann mit „I bring di um!“, „I hau da in die Gosch´n!“.
Anfang März 2014 versuchte ein Bekannter die Frau vor dem Brutalo zu schützen. Mit einem Tapeziermesser in der Hand, dessen Klinge er herausschob, bedrohte der Ehemann auch den Helfer des eingeschüchterten Opfers.
„Ich bin aus dem selben Grund arbeitslos, weshalb ich auch vor Gericht steh´“, erklärte der Beschuldigte gegenüber dem St. Pöltner Richter Helmut Weichhart. Sein Alkoholkonsum habe immer wieder für die Enthemmung seines Gewaltpotentials gesorgt. Seit dem 24. März sei er nun trocken und jetzt „… bin ich ein ganz anderer Mensch!“ Auch um einen Therapieplatz, wo man sich um sein Alkohol- und sein Gewaltproblem annehme, habe er sich bereits bemüht, ergänzte der vorbestrafte Angeklagte.
Da die Ex-Frau des Beschuldigten seine Bemühungen bestätigte, gab ihm Weichhart eine letzte Chance, indem er die acht Monate Haft vorerst bedingt aussprach. Bewährungshilfe und die Weisung zu einer Therapie sah auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner in diesem Fall als sinnvollste Maßnahme. Er stimmte dem Urteil zu, bevor Weichhart den Mann warnte: „Lassen Sie Ihr ganzes Leben lang die Finger vom Alkohol!“

Richter Helmut Weichhart ließ es vorest nochmals bei einer bedingten Strafe bewenden. | Foto: Ilse Probst
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner sieht in Bewährungshilfe und Therapie ebenfalls die beste Möglichkeit für den Angeklagten. | Foto: Ilse Probst

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