Bezirk Melk: Sandalenfetischist vor Gericht
BEZIRK (ip). Schwer genervt von einem Kunden erstattete die Angestellte einer Buchhandlung im Bezirk Melk eine Anzeige wegen Stalkings. Von demselben Mann zwei Mal heimgesucht wurde auch eine Frau in einer Fußgängerzone. Sie wandte sich ebenfalls an die Polizei.
Krabbelte auf allen Vieren
Die Vorfälle ereigneten sich im vergangenen Sommer. Der 41-jährige Jurist kam in die Buchhandlung, warf sich vor der Angestellten auf die Knie und krabbelte auf allen Vieren hinter ihr her. Dabei bat er sie, ihre Füße küssen zu dürfen. Sie wies ihn zurück und als er in den folgenden Tagen noch sechs Mal in das Geschäft kam und sich ihr auffallend näherte, bekam sie es mit der Angst. Seitens der Geschäftsleitung erhielt er zunächst Hausverbot.
"Finde Sandalen reizend"
Auch jener Frau, die der Stalker zwei Mal fragte, ob er ihr die Füße küssen dürfe, schien der Mann äußerst suspekt. Was die Frauen verband? Beide trugen Sandalen.
„Wenn ein Mädchen im Sommer Sandalen trägt, dann finde ich das reizend“, erklärte der Jurist als Angeklagter vor Gericht. Er habe so zwei bis drei Mädchen gefragt, deren „Nein“ jedoch akzeptiert. „Ich habe das Unrecht meiner Tat nicht erkannt“, führte er aus und behauptete, nicht gewusst zu haben, dass so eine Frage den Frauen unangenehm und ihre Lebensführung dadurch beeinträchtigt sei. „Ich übernehme für mein Verhalten die Verantwortung“, ergänzte er sein reumütiges Geständnis vor dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek.
„Wie soll denn das im Sommer weitergehen?“, wollte Herr Rat wissen. „Ich verspreche Ihnen, dass ich nie wieder eine Frau fragen werde, ob ich ihr die Füße küssen darf“, beteuerte der 41-Jährige.
Kontaktverbot für Juristen
Im Zusammenhang mit den beiden Vorfällen in der Fußgängerzone sah Staatsanwalt Karl Fischer den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung für nicht gegeben. Er habe offensichtlich nicht vorgehabt, dieses Opfer mehrmals zu belästigen. Den rechtskräftigen Freispruch zu diesem Vorwurf kommentierte Wiaderek: „Die Frau ist eher zufällig zwei Mal zum Hand- beziehungsweise Fußkuss gekommen!“ Zu der Angestellten in der Buchhandlung erteilte der Richter ein Kontaktverbot, das Hausverbot bleibt aufrecht. Mit einer zweijährigen Probezeit fand Wiaderek eine diversionelle Lösung, mit der auch der Staatsanwalt einverstanden war.
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