Bezirk Melk: Mehrjährige Haftstrafen für "Bonnie und Clyde"

Der Täter | Foto: Ilse probst
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BEZIRK (ip). Bis zuletzt leugnete ein 42-Jähriger am Landesgericht St. Pölten jener Täter zu sein, der zwischen Dezember 2013 und März 2016 insgesamt sechs Mal Banken in den Bezirken Amstetten und Melk, davon dreimal mit seiner mitangeklagten Noch-Ehefrau, überfallen und dabei insgesamt rund 300.000 Euro erbeutet haben soll. Der Schöffensenat sprach ihn dennoch schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Während er sofort gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete, nahm die 44-Jährige die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren an. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kennzeichen überführt die Täter

Nach dem letzten Überfall am 25. März in Ferschnitz (Bez. Amstetten) wurde die 44-Jährige von Zeugen beobachtet, die das Autokennzeichen notierten und damit die Beamten zur Beschuldigten führten. Die Frau legte sofort ein umfassendes Geständnis ab, wonach sie selbst in drei Fällen das Fluchtfahrzeug gelenkt habe. Gleichzeitig beschuldigte sie ihren Ehemann, der ihr von allen sechs Überfällen Einzelheiten erzählt und ihr die Beute gezeigt habe.

Zum Motiv erklärte Staatsanwältin Kathrin Bauer, dass der nahezu durchgehend arbeitslose Mann aufgrund seines Kokainkonsums und seiner Spielleidenschaft massive finanzielle Probleme hatte. Die Summen, die er auch laut Aussage einer Freundin, die mit der Polizei bei Gericht vorgeführt werden musste, von seiner Mutter erhalten habe, bzw. beim Glücksspiel gewonnen haben will, erschienen nicht glaubwürdig. „Sind Sie vorsichtig, was Sie sagen“, warnte Richterin Doris Wais-Pfeffer, „die Frau Staatsanwältin wird schon ganz nervös!“ Damit reagierte sie auf die teils provokanten Aussagen der Zeugin, die dem Angeklagten zunächst ein Alibi gab, dieses jedoch wieder zurücknahm und vor Gericht nun erklärte, die Tagebücher, in denen der Aufenthalt des Beschuldigten bei ihr dokumentiert gewesen sei, seien verbrannt.

"Er kann, muss es aber nicht gewesen sein"

Verteidiger Martin Kaufmann bestätigte einerseits, dass die 44-Jährige detaillierte Kenntnisse von den Überfällen habe, andererseits habe sie nur die Identität des Mittäters auszutauschen brauchen. Damit stellte er die Behauptung seines Mandaten, wonach dessen Frau mit einem anderen Mann gemeinsame Sache gemacht habe, in den Raum. Nicht zu erklären war jedoch ein eindeutiger DNA-Treffer auf einer Kennzeichentafelaufhängung eines PKW´s, von dem jene Tafel gestohlen worden war, die Zeugen bei einem der Tatorte notiert hatten. „Er kann, aber er muss es nicht gewesen sein“, so Kaufmann zu den Aussagen der Zeugen und einem Gutachten, wobei Aufnahmen aus Überwachungskameras ausgewertete worden waren.

Die Verteidigerin der 44-Jährigen, Elisabeth Januschkowetz erklärte ihrerseits: „Meine Mandantin ist spontan, naiv, loyal und total ehrlich.“ Aufgrund dessen sei die Beschuldigte nicht in der Lage gewesen, bei der überraschend erfolgten Einvernahme durch die Polizei so exakte Angaben zu machen, bei denen sie auch bis zuletzt geblieben sei.

Kein Hinweis auf Dritten

In ihrer Urteilsbegründung erwähnte Wais-Pfeffer auch die relativ hohen Einzahlungen des Angeklagten auf ein Konto, auf dem sonst kaum etwas eingegangen war. Das Wissen, das die Beschuldigte von den Überfällen habe, könne sie nur vom Täter haben. „Es gibt jedoch keinen Hinweis auf einen Dritten“, entkräftete sie die Annahme des 42-Jährigen, der über die Haftstrafe hinaus zur Schadensgutmachung verurteilt wurde, wobei die Mitangeklagte als Beitragstäterin ebenfalls für einen Teil aufzukommen hat.

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