Bezirk Melk: „Er ist bestraft fürs ganze Leben“
33-Jähriger kam trotz fahrlässiger Tötung mit einer einigermaßen milden Strafe davon (nicht rechtskräftig)
BEZIRK. Die Unachtsamkeit eines 33-jährigen PKW-Lenkers kostete am 20. April 2017 zwei Menschen das Leben, zwei weitere wurden schwer, ein Opfer leicht verletzt. Am Landesgericht St. Pölten wurde der 33-Jährige nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro (60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Einem schwerverletzten Opfer wurde vorerst eine Entschädigung von 26.000 Euro, den Hinterbliebenen der Toten eine vorerst symbolische Summe in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig).
Schuld vor Prozess erwiesen
„Er ist bestraft fürs ganze Leben“, meinte Staatsanwalt Karl Wurzer zur Situation des 33-Jährigen. Für ihn schien die Schuld des Angeklagten schon zu Beginn des Prozesses erwiesen. Laut Strafantrag war der 33-Jährige am Tag des Unfalles kurz nach Mitternacht auf der A1 in Fahrtrichtung Linz unterwegs, ohne seine Fahrweise der eingeschränkten Sicht aufgrund des leichten Schneeregens und der nassen Fahrbahn entsprechend anzupassen. Als ein vor ihm fahrender Fiat mit fünf serbischen Insassen im Gemeindegebiet von Roggendorf die Geschwindigkeit reduzierte, weil ein LKW aus einer Ausfahrt kam, fuhr der 33-Jährige auf den Fiat auf. Dieser schleuderte gegen die rechte Leitschiene und wieder auf die Fahrbahn. Zum Stillstand gekommen, konnte ein 37-Jähriger noch aus dem Unfallwagen springen, bevor ein Bulgare mit seinem LKW den Fiat erfasste und etwa 450 Meter mitschleifte. Laut Unfallbericht waren die Opfer zwar alle angeschnallt, die Airbags gingen jedoch nicht auf.
Die 37-jährige Beifahrerin und ein 27-Jähriger verstarben noch an der Unfallstelle, der 28-jährige Lenker landete mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus Amstetten. Nach wie vor arbeitsunfähig liege er zu Hause und sei finanziell von seiner Familie abhängig, berichtete der Opfervertreter. Von der serbischen Versicherung bekomme er nichts für die Behandlungskosten in Höhe von rund 50.000 Euro.
Kann sich an Ursache nicht erinnern
Verteidiger Johann Huber ist nun bemüht, die Schadenersatzforderungen der Opfer mit der Haftpflichtversicherung seines Mandanten einer raschen Lösung zuzuführen. Sein Mandant, der unter den Konsequenzen seiner Unachtsamkeit sehr leide, könne sich an die Ursache der Katastrophe nicht erinnern. Das Schlimmste für ihn: „Er muss mit dem leben, was passiert ist!“
Sowohl Huber als auch der Staatsanwalt waren mit dem Urteil von Richterin Doris Wais-Pfeffer einverstanden, der Opfervertreter gab vorerst keine Erklärung ab.
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