Cannabis-Dealer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Wegen gewinnbringendem Verkauf von Cannabis sowie Erwerb und Besitz von Speed musste sich ein 23-Jähriger vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Mitangeklagt war auch die – wenn auch unentgeltliche – Weitergabe von Cannabis an eine Minderjährige. Der bisher gerichtlich nicht vorbestrafte Angeklagte war weitgehend geständig, die ihm angelasteten Delikte begangen zu haben. Er selbst raucht Cannabis seit ca. drei Jahren und verwendete die Erlöse aus den Verkäufen, um sich damit seine Sucht zu finanzieren. Er fasste eine Bewährungsstrafe von drei Monaten aus, das bei ihm gefundene Gift wurde konfisziert und 3.600 Euro Gewinn aus den Verkäufen wurden für verfallen erklärt.
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