Ein Besucher pro Woche pro Patient
Krankenhaus schränkt Besucherzahl wieder ein

Am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ist nun pro PatientIn ein/e BesucherIn pro Woche erlaubt. Für BesucherInnen gilt die 2G-Plus-Regel. | Foto: LK Mistelbach
  • Am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ist nun pro PatientIn ein/e BesucherIn pro Woche erlaubt. Für BesucherInnen gilt die 2G-Plus-Regel.
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MISTELBACH. Der Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 steht im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf nach wie vor an erster Stelle.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen an COVID-19-Erkrankungen ist es notwendig, Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf wieder einzuschränken. Die genaue Einhaltung der Besuchszeiten und Besucherregelungen sind gerade in Zeiten steigender COVID-19-Infektionszahlen eine notwendige Maßnahme, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die PatientInnen und die MitarbeiterInnen im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf zu schützen.

Das Betreten des Klinikums ist laut Bundesverordnung derzeit grundsätzlich untersagt. Diesbezüglich sind jedoch die folgenden Ausnahmen zu beachten.

  • Ein Besucher pro Woche pro Patient bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als einer Woche
  • Höchstens zwei Personen pro Tag zur Begleitung unterstützungsbedürftiger, ambulanter Patienten (z.B.: ältere gebrechliche Person, Demenz, Blinde, …) und zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten.
  • Höchstens eine Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum Besuch nach einer Entbindung.
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Es ist ein 2G-Nachweis und ein negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden erforderlich (2G-Plus-Regel).
Eine Ausnahme von der 2G-Plus-Regel besteht bei der Begleitung zur Entbindung. Darüber hinausgehende Ausnahmen können nur bei entsprechender medizinischer oder sozialer Indikation im Einzelfall gewährt werden.

Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil ist im Klinikum generell verpflichtend. Bei Eintreffen auf der Station ist der Besuch dem Stationspersonal bekannt zu geben. Damit helfen Sie uns, die Sicherheit unserer PatientInnen und auch unserer MitarbeiterInnen – und auch die Ihre - zu gewährleisten. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und danken für Ihr Verständnis.

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