Urteil im Mordfall
Ladendorfer war teilweise nicht zurechnungsfähig
LADENDORF. Der 6. August des letzten Jahres ließ die Ladendorfer ratlos zurück. Eine Nachbarin – 80 Jahre alt – war eines gewaltsamen Todes gestorben. Ihr Mörder: der 89-jährige Ehemann.
Er soll mit einem rund 15 Zentimeter langem Küchenmesser auf die Frau losgegangen sein und ihr mehrere Stich- und Schnittwunden im Halsbereich zugefügt haben.
Nach der Tat ging der Mann um 9 Uhr die obere Kellergasse entlang zur Polizeiinspektion Ladendorf, um dort Selbstanzeige zu erstatten. Unterwegs traf er noch auf drei Ortsbewohner, tauschte einige Worte aus, niemand fand sein Benehmen ungewöhnlich.
Verfolgungswahn
Das Geschworenengericht in Korneuburg beurteilte den 89-Jährigen während der Tat für nicht zurechnungsfähig, weshalb er nun in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. In einem psychiatrischen Gutachten wird dem Ladendorfer eine „wahnhafte Störung in Form eines Verfolgungswahns“ attestiert. Dazu kommt eine leichte bis mittelschwere Demenz. All das würde eine Wiederholung solcher Schübe nicht ausschließen.
Obwohl die Beziehung des Ehepaares von Nachbarn als harmonisch bezeichnet wurde, gab der Mann persönliche Rachegefühle als Motiv an. Seine Frau hätte schlecht über ihn gesprochen. Ein von der Frau zubereitetes Essen, nach dessem Genuss die Zahnprothese des Mannes verklebt gewesen sei, hätte bei ihm zum Mordgedanken geführt.
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