15 Jahre Haft für Mordversuch

Angeklagter (42) bestritt energisch Tötungsvorsatz. | Foto: mr
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LADENDORF/KORNEUBURG (mr). Der Angeklagte wollte das Ende einer 17-jährigen – von Alkohol und Gewalt überschatteten – Beziehung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht akzeptieren. Dies, obwohl er bereits vor einem Jahr aus ihrem Haus in Ladendorf hinauskomplimentiert geworden ist und seitdem als Obdachloser in Wien sein Leben fristet.

Telefonische Morddrohungen
Immer wieder kündigte der Mann seiner Ex gegenüber telefonisch an, er werde ihren neuen Freund umbringen, er lasse nicht zu, dass sich dieser in ein gemachtes Nest setze.

Mit Hacke eingedrungen
Am 6. Juni dieses Jahres schritt der Mann zur Tat: Zunächst kündigte er an, er werde sich noch einige im Haus zurückgelassene Sachen abholen und brach am Telefon einen Streit mit seiner Ex vom Zaun. Gegen 22 Uhr in Ladendorf eingetroffen, holte der alkoholisierte Mann aus dem Schuppen eine Hacke und drang sodann über die Terrasse in das Haus ein. Sein Buhle schlief um diese Zeit bereits, weil er um vier Uhr morgens aufstehen musste.

"Jetzt wird abgerechnet"
Mit dieser Ankündigung weckte der Eindringling den Schlafenden auf und schlug mit der Hacke mehrmals auf diesen ein. Dieser konnte jedoch die Hiebe mit dem Unterarm abwenden, nahm sodann die Decke, um diese dem Angreifer über den Kopf zu werfen und ihm dadurch die Sicht zu nehmen. Das reichte, um ihm die Flucht ins Freie zu ermöglichen. Der Angeklagte ließ sich von der alarmierten Polizei widerstandslos festnehmen. In der Verhandlung beteuerte der Mann, er habe seinen Nachfolger nicht töten, sondern bloß erschrecken wollen, was im Hinblick auf seine vorherigen Ankündigungen wenig glaubhaft erschien. Der beigezogene Gerichtspsychiater Werner Brosch bestätigte die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten.

Wahrspruch einstimmig
Der Schuldspruch der Geschworenen in Richtung Mordversuch erging einstimmig. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!

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