Wegen strittigem Kinder-Besuchsrecht durchgedreht
PILLICHSDORF/KORNEUBURG (mr). Der 24-j. Angeklagte soll seine Exfreundin (21) mit dem "Wegpusten" bzw. "Umbringen" bedroht haben, wenn sie ihm weiterhin die Ausübung des Besuchsrechtes gegenüber dem gemeinsamen Sohn verweigert bzw. ihn bei der Polizei anzeigt.
Entgegen einer einstweiligen Verfügung, die ihm das Zusammentreffen und jegliche Kontaktaufnahme mit der Mutter des Kindes untersagt, soll er sie mehrmals aufgesucht, bis zu 40 Mal am Tag angerufen und ihr bis zu 10 SMS täglich geschrieben haben.
Für Juristen sind dadurch die gerichtlich strafbaren Vergehen der Nötigung und der beharrlichen Verfolgung (umgangssprachlich: Stalking) verwirklicht.
"Gescheit war das nicht", meinte Richter Manfred Hohenecker in Richtung des geständigen Angeklagten. "Ihre Situation hat sich durch diese Aktionen keinesfalls verbessert."
Sprach's und verurteilte den Serben zu einer dreimonatigen Haftstrafe, wobei er den Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. Rechtskräftig!
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