Bauernhof-Katzen: Ab zum Tierarzt
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk seit 1. April beachtet werden müssen.
BEZIRK (mk). Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Kaum etwas ist so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind und nicht allen Tierbesitzern bekannt sind. Otto Vogl-Proschinger, Präsident des Tierheimes Dechanthof in Mistelbach, begrüßt die geänderten Kastrationsbestimmungen. "Nur so kann die Streunerkatzen-Population verringert werden. Wenn zu uns herrenlose Katzen kommen, werden diese kastriert und erst dann weitergegeben", so Vogl-Proschinger.
Kontrollierter Nachwuchs
Anne Trimmel aus Niederkreuzstetten fand in ihrem Garten bereits mehrmals Katzenbabys einer Streunerkatze, von denen sie mittlerweile zwei aufgenommen hat. Diese sind bereits geimpft und kastriert. "Es war aber sehr schwierig, die Katzenmutter zu erwischen für die Sterilisation, sie war extrem scheu. Wenn ich heute noch eine Katze wollte, würde ich sie mir sicherlich vom Tierheim holen", stellt Trimmel fest. "Da sind bereits alle vorgeschriebenen Behandlungen durchgeführt worden, das müsste ich bei einem frischem Katzenwurf alles selbst organisieren."
Auch Bastian Eismann befürwortet die neue Verordnung, um den Schneeballeffekt einer unkontrollierten Weitervermehrung zu verhindern. Der Leinenpflicht bei Hunden steht er ebenfalls positiv gegenüber. "Ich führe unsere Lotta auch außerhalb des Ortsgebietes an der Leine, schon zu ihrem eigenen Schutz wegen des Straßenverkehrs", so der junge Tierfreund. Und die Sackerln für Beseitigungen von Hinterlassenschaften liegen für jeden Ausgang griffbereit neben Lottas Leine.
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