Frühpensionisten (57) Wohnung abgeluchst
BEZIRK (mr). Die Staatsanwaltschaft Korneuburg legt dem bereits wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs vorbestraften Angeklagten (56 J.) das Vergehen des schweren Betruges zur Last. Er soll – so der Strafantrag – einem in der Großgemeinde Mistelbach wohnhaften Frühpensionisten (57) die Genossenschaftsanteile einer Wohnung in Gaweinstal abgeluchst haben. Die Unterschrift des Pensionisten unter die Vereinbarung, womit er den Baukostenanteil im Wert von mehr als 14.000 Euro an den Angeklagten abgetreten hat, sei unter bedenklichen Umständen geleistet worden, die Zahlung des Baukostenanteils niemals erfolgt.
Seine Verantwortung, er habe dem Pensionisten den Baukostenanteil ohnedies abgelöst, hielt der Angeklagte nicht aufrecht und legte ein Geständnis ab.
Die mit 18 Monaten ausgemessene Haftstrafe, davon sechs Monate unbedingt, war dem Angeklagten offenbar etwas zu heftig, er meldete Berufung an. Urteil daher nicht rechtskräftig.
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