Wählen, aber richtig!

Bezirkshauptfrau Verena Sonnleitner

Wo und wie kann man Einsicht nehmen, ob man im Wählerverzeichnis aufgenommen wurde? Zum Beispeil: ein Wahlberechtigter zieht um. In welcher Gemeinde darf er wählen? Wie kann man das überprüfen? Kann es passieren, dass man dann rausfällt und falls ja, kann man im Vorfeld Einspruch erheben und das berichtigen?

Einsicht in das Wählerverzeichnis war bei der Gemeinde während seiner Auflage im Zeitraum vom 15. bis zum 24. August 2017 möglich und konnte man einen Berichtigungsantrag stellen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, werden in dieser Gemeinde eingetragen. Die neue Hauptwohnsitzgemeinde hat die frühere Hauptwohnsitzgemeinde von der neuen Eintragung zu verständigen, damit diese die Streichung aus der Wählerevidenz vornehmen kann.

Wie groß ist die Bannmeile rund um das Wahllokal für politische Wahlwerbung?

Jede Gemeindewahlbehörde hat einen bestimmten Umkreis zu beschließen, in dem am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten ist. Dieser Umkreis wird Verbotszone genannt und an der jeweiligen Gemeindetafel kundgemacht.

Darf man als Wähler Logos einer wahlwerbenden Partei sichtbar zum Wahlgang tragen? z.B. türkise Kurz-Brillen oder SPÖ-T-Shirts, ... 

Die NRWO enthält grundsätzlich keine Bekleidungsvorschriften. Das Verbot der Wahlwerbung in der Verbotszone ist jedoch zu beachten.

Was muss man zu Wahl mitbringen? z.B. Führerschein, Pass, ….


Die Wählerin oder der Wähler hat eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung vorzulegen, aus der ihre/seine Identität einwandfrei ersichtlich ist. Als Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.
Welche Stimme gilt mehr: Vorzugsstimme oder Partei? 
Es gilt der Grundsatz „Kreuzerl sticht Vorzugsstimme“.

Muss man das Kuvert zukleben oder kann man es eingeschlagen abgeben?

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal ohne Wahlkarte muss das blaue Wahlkuvert nicht verschlossen werden, der Amtliche Stimmzettel ist in das Wahlkuvert zu legen. Bei der Briefwahl hat der Wähler das beigefarbene Wahlkuvert zu verschließen.

Wer darf das Kuvert in die Urne werfen: der Wähler oder jemand von der Wahlkommission?

Der Wähler hat das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen. Will er das nicht, hat er das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben, der es in die Wahlurne zu legen hat.

Wie viele Wahlbeisitzer werden im Bezirk Mistelbach benötigt, um die Wahl korrekt durchzuführen?

Im Stimmbezirk Mistelbach gibt es 36 Gemeindewahlbehörden. Jede Gemeindewahlbehörde besteht aus dem Vorsitzenden und 9 Beisitzern und deren Stellvertretern.
Weiters gibt es 159 Sprengelwahlbehörden.  Jede Sprengelwahlbehörde besteht aus dem Vorsitzenden und 3 Beisitzern und deren Stellvertretern.
Die Gemeindewahlbehörde ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und wenigstens die Hälfte der gem. § 15 NRWO für die jeweilige Wahlbehörde bestellten Beisitzer anwesend sind.
 Die Sprengelwahlbehörde ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und wenigstens zwei Beisitzer anwesend sind.
Wie viele wurden gemeldet?

Im Stimmbezirk Mistelbach wurden auf Vorschlag der Vertrauensleute der Parteien, die sich an der Wahlwerbung beteiligen wollten, für alle örtlichen Wahlbehörden Mitglieder in beschlussfähiger Zahl berufen.

Welche Partei stellt wie viele?

Die Beisitzer und Ersatzbeisitzer wurden unter Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens nach ihrer bei der letzten Wahl des Nationalrates im Bereich der Wahlbehörde, bei Sprengelwahlbehörden im Bereich der Gemeinde festgestellten Stärke berufen.

Bis wann wird man mit einem verbindlichen Ergebnis am 15.10. rechnen können? Bis wann wird es ein Endergebnis geben?

Der Zeitpunkt des Vorliegens des Endergebnisses ist uns nicht bekannt.

ZUR SACHE: WAHLBEHÖRDE


Für jeden politischen Bezirk (Verwaltungsbezirk) wird eine Bezirkswahlbehörde eingesetzt. Diese ist ein Kollegialorgan und besteht aus dem Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau, die als Bezirkswahlleiter/ Bezirkswahlleiterin fungieren und 9 Beisitzern sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

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