Familienvater holt sich 3.787 Euro zurück

Michaela Schrick, Berater Erich Tröstel und Bezirksstellenleiter-Stellvertreter David Reiff. | Foto: David Reiff
  • Michaela Schrick, Berater Erich Tröstel und Bezirksstellenleiter-Stellvertreter David Reiff.
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MISTELBACH. Ein Mistelbacher konnte sich für das Jahr 2016 im Zuge seiner Arbeitnehmerveranlagung 3.787 Euro vom Finanzamt zurückholen. Der dreifache Familienvater konnte den Mehrkindzuschlag, Kinderfreibeträge, den Alleinverdienerabsetzbetrag sowie Werbungskosten geltend machen.
Die Arbeiterkammer tourt gerade mit ihren Steuersparwochen durch Niederösterreich. Die Experten unterstützen dabei die AK-Mitglieder bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung.

Knapp 400.000 Euro bleiben

Im Bezirk konnten bei 531 Terminen 624 Veranlagungen durchgeführt werden. In Summe konnte eine Steuergutschrift für die Mitglieder in der Höhe von 394.172,78 Euro erzielt werden. „Die ArbeitnehmerInnen sollen sich jeden Cent, den sie zu viel Steuer bezahlt haben, vom Finanzamt zurückholen. Das ist vor allem angesichts der permanent steigenden Lebenshaltungskosten wichtig“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Negativsteuer

Aber auch kleinere Gutschriften sollte man sich vom Finanzamt zurückholen. Insbesondere ArbeitnehmerInnen, die keine Lohnsteuer, jedoch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, können sich bei der Arbeitnehmerveranlagung die – seit der Steuerreform – erhöhte Negativsteuer zurückholen. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung kann fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.

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