RE/MAX Vortrag zu Immo-Preisen und Steuer-Tipps
Einen spannenden und interessanten Abend erlebten die Immobilien-interessierten Zuhörer im Festsaal der Wirtschaftskammer NÖ in Mistelbach. Der Immobilien-Experte Franz Hugl (RE/MAX Best in Mistelbach) und der Steuerberater Bernhard Heller (SWT Steuerberatung in Mistelbach) erklärten in prägnanten Worten die Preisentwicklungen am Markt für Grundstücke, Wohnungen und Häuser und die Auswirkungen der Steuerreform für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Übergeber einer Immobilie.
„Die jüngsten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, der Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt.) und den Abschreibungen und die steuerliche Neuregelung von Schenkung oder Erbschaften mit Immobilien waren neben der Marktentwicklung wohl die spannendsten Themen des Abends“, erklärte der Immobilen-Experte und Chef vom Büro RE/MAX Best in Mistelbach.
Immo-Markt im Bezirk um 9,1% gestiegen
Der Immobilien-Experte Franz Hugl beleuchtete den aktuellen Immobilienmarkt in Österreich, in Niederösterreich und im Bezirk Mistelbach: Im gesamten Jahr 2015 wechselten im Bezirk Mistelbach laut Grundbuch 1.462 Immobilien die Besitzer.
Davon waren 136 Eigentumswohnungen. Das waren um 9,7% mehr als 2014. Sie hatten einen Durchschnittspreis pro Wohnung von 130.057 Euro.
Auch 158 Einfamilienhäuser wurden im Bezirk gehandelt, das ist eine Steigerung um 13,7% gegenüber 2014. Sie kosteten im Schnitt 102.075 Euro. Diese Zahlen wurde im RE/MAX ImmoSpiegel präsentiert, der alle Kaufverträge 2015 des Amtl. Grundbuchs erfasst hat. Diese Daten werden laut Hugl auch für Einzelbewertungen, Marktwertfeststellungen und Gutachten herangezogen.
Die Auswirkungen der Steuerreform und Auswege
Besonders gespannt wurden die Berichte über die ersten Erfahrungen mit den seit 1.1.2016 geltenden Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Immobilien-Ertragsteuer aufgenommen: Die Immo-ESt wurde bekanntlich von 25% auf 30% erhöht. „Bei der Grunderwerbsteuer wurde die Berechnungsbasis vom 3-fachen Einheitswert zum Verkehrswert umgestellt. Damit ist teilweise eine steuerliche Verbilligung für Objekte unter 250.000,- erfolgt. Für Objekte mit einem höheren Verkehrswert wurde es im Gegenzug teilweise teurer. Im Einzelfall, je nachdem wie hoch der konkrete Einheitswert und der konkrete Verkehrswert der Liegenschaft sind, kann sich das unterschiedlich auswirken und muss individuell durchgerechnet werden“, erklärte Steuerberater Bernhard Heller.
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