Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt
Die dunkle Seite der Mütterlichkeit
WIENER NEUSTADT, MÖDLING. Zwei Verhandlungen am Landesgericht Wiener Neustadt, die nichts für schwache Nerven und schon gar nichts für junge Eltern waren.
Ein Paar (sie 33, er 49) aus Mödling soll zum Gesundheitszustand seiner zwei minderjährigen Kinder falsche Angaben gegenüber medizinischem Personal gemacht haben, sodass die Kinder eine Vielzahl an unnötigen medizinischen Untersuchungen über sich ergehen lassen mussten. Die 8-jährige Tochter musste etwa mehrfach teilweise wochenlange stationäre Krankenhausaufenthalte, inkl. Zwangsernährung mittels Sonde, erdulden. Der 3-jährige Sohn musste ebenso stationäre Krankenhausaufenthalte mit Operationen erdulden. Die Eltern sollen durch die falschen Angaben von der Pensionsversicherungsanstalt unrechtmäßig Pflegegeld in Höhe von EUR 23.053,80 bezogen haben.
Beide bekannten sich "nicht schuldig".
In der ersten Verhandlung wurde die Frau einvernommen und sie schilderte die Krankheitssymptome ihrer Kinder: Essprobleme, Atemprobleme, Auffälligkeiten in der Bewegung und vieles mehr - sie sei besorgt gewesen, daher suchte sie sehr oft Spitäler auf. Sehr oft ist untertrieben:
Allein im Wilhelminenspital war sie mit der Tochter 23 (!) Mal wegen Essproblematiken. Die Krankenhäuser Wiener Neustadt, Baden, Mödling und das AKH in Wien waren mehrfach in die Fälle involviert.
Ständige Angst
"Ich hatte ständig Angst um meine Kinder", so die Angeklagte - und erst sehr spät dachte man in den medizinischen Abteilungen, dass eventuell die Frau das Problem sein könnte.
Das psychiatrische Rad begann sich langsam - für Außenstehende viel zu langsam - zu drehen. Denn bis dahin hatte die Frau auch schon Pflegestufe für ihr erstes Kind eingereicht - und erhalten: Pflegestufe 4.
Erst, als beide Kinder schon mehrmals wegen Untersuchungen in Narkose versetzt wurden, handelte die Behörde und trennte die Mutter (ihr Partner ist nicht der leibliche Vater) von Tochter und Sohn.
Münchhausen-Syndrom
Jetzt steht das sogenannte "Münchhausen-Syndrom by proxy" im Raum.
Erklärung: Dies ist eine Form der Kindesmisshandlung, die darauf beruht, dass eine nahe stehende Person (in der Regel die Mutter) bei einem Kind Anzeichen einer Krankheit vortäuscht oder aktiv erzeugt, um es wiederholt zur medizinischen Abklärung vorzustellen. Ärzte werden so verleitet, nicht indizierte, multiple, oft invasive Eingriffe vorzunehmen.
Hervorgerufen werden kann dieses Syndrom, wenn bereits die Mutter in ihrer Kindheit misshandelt wurde oder wie in diesem aktuellen Fall die erste Geburt mit Problemen verbunden war.
Auch der zweite Prozesstag brachte keine endgültige Aufklärung und schon gar keine Verurteilung. Zu hinterfragen wird auch die Rolle der behandelnden Ärzte sein.
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