Afghane randalierte in Guntramsdorf: Prozess

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BEZIRK MÖDLING. „Es kann sein, dass ich mich gewehrt habe“, versuchte ein 18-jähriger afghanischer Flüchtling seine Attacken gegen Polizeibeamte zu relativieren. Durch seinen Alkoholkonsum sei er entsprechend beeinträchtigt gewesen – und das nicht nur bei einem Einsatz der Exekutive, wie im Prozess am Landesgericht St. Pölten zu erfahren war.

Staatsanwalt Thomas Korntheuer klagte insgesamt vier Asylwerber wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, versuchter Nötigung, Sachbeschädigung und Diebstahls. Zwei Burschen waren zum Prozess nicht erschienen. Der 18-Jährige und sein 16-jähriger Landsmann wurden aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Zahlreiche Polizeibeamte waren als Zeugen geladen, nachdem es dieses Jahr in St. Andrä-Wördern (25. Jänner), Guntramsdorf (5. Februar) und Langenzersdorf (22. März), den jeweiligen Unterkünften des 18-Jährigen, zu Einsätzen gekommen war, bei denen Beamte auch verletzt wurden.

In St. Andrä-Wördern wurden Rettung, Notarzt und Polizei verständigt, nachdem der 16-Jährige „durchgedreht und sich in seinem Zimmer den Unterarm aufgeschlitzt hat“. Laut Gutachter Dietmar Jünger habe eine fehlende soziale Integration, sowie der relativ häufige Konsum von Alkohol, der in seinem Herkunftsland verboten sei, seine Wahrnehmung verändert. Es handle sich um eine beginnende Alkoholabhängigkeit. Die Notwendigkeit einer Therapie sehe der Beschuldigte allerdings nicht ein. „Ohne intensive Therapie wird sich sein Trinkverhalten jedoch nicht ändern“, meinte Jünger, der zu einer Einweisung des Burschen in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher riet, während Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes eine bedingt ausgesprochene Einweisung als durchaus ausreichend erachtete.

Jugendrichter Markus Grünberger gegenüber gestand der 16-Jährige nicht nur seinen Widerstand gegen die Polizei in St Andrä-Wördern und Guntramsdorf. Er sei auch für den Diebstahl von Wodka in Wien verantwortlich, wobei der 18-Jährige im Geschäft den Sicherungskopf entfernte – übrigens der einzige Tatbestand, zu dem sich der Ältere schuldig bekannte.

Zu seiner folgenschweren Rolle in St. Andrä-Wördern erklärte er, dass er seinem Freund nur helfen wollte. „Menschen neigen dazu, Fehler zu machen“, erklärte er. Laut Aussage der Beamten habe er mit allen Mitteln versucht, die Hilfeleistung der Notärztin zu stören, wollte keinen an den 16-Jährigen heranlassen und verletzte einen Beamten schwer am Handgelenk, als dieser mit einem Kollegen versuchte, ihn aus dem Haus zu drängen, wobei die beiden sowohl gegen Türstöcke als auch Stiegengeländer stießen.

In Guntramsdorf richteten sich die Aggressionen nicht nur gegen die Polizei, die unter anderem mit „Scheiß Österreich, ficke deine Mutter“ beschimpft worden sein soll, als sie einer Gruppe von Bewohnern zu Hilfe kam. Ein 56-jähriger Mann wollte dabei die randalierenden Afghanen zur Rede stellen, nachdem diese gegen parkende Fahrzeuge getreten und Seitenspiegel heruntergerissen hatten. „Ich bin ganz schnell zu Boden gerissen worden“, schilderte der Guntramsdorfer, „und wie die Gestörten haben sie alles mitgefilmt“, ergänzte der Zeuge. Zwei Burschen hätten sich auf seine Brust gekniet, sodass er gar nicht mitgekriegt habe, dass einer von ihnen seiner Frau so heftig ins Gesicht schlug, dass diese verletzt zu Boden ging. „Ich habe so viel Respekt vor meiner Mutter, ich schlage keine Frau“, meinte der 18-Jährige, während Verteidiger Siegfried Gruber es für möglich hielt, dass der Schlag im Zuge des Gerangels passiert sei. Zwei Zeugen, ebenfalls Afghanen, missachteten die Warnung Grünbergers vor einer Falschaussage. Ihre Darstellungen vor der Polizei lauteten ganz anders, als vor Gericht. Beide müssen nun mit entsprechenden Verfahren rechnen.

Gegen die einschreitenden Beamten in Guntramsdorf kam es ebenfalls zu Tätlichkeiten seitens der Angeklagten. „Ein normales Sprechen war gar nicht möglich“, so der Polizist, „er ist gleich auf mich losgegangen“, schilderte er das Verhalten des 18-Jährigen, der von Grünberger rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, 12 davon bedingt, verurteilt wurde. Sein 16-jähriger Landsmann fasste zwölf Monate, davon acht bedingt, aus und wurde in eine Anstalt zur Alkoholentwöhnung eingewiesen (nicht rechtskräftig).

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Jugendrichter Markus Grünberger | Foto: Probst

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