Covid-19
Impfärzte in der Region warten auf Honorierung

Bezirksärztevertreter Günther Hirschberger findet klare Worte. | Foto: Hofbauer
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Ein Spiel mit der Ethik der Ärzte, nennt Bezirksärztevertreter Günther Hirschberger das Vorgehen des Landes Steiermark im Umgang mit den Impfärzten. Seit Jänner wurden Pflegeheime und hunderte weitere Patienten von den niedergelassenen Ärzten geimpft. Honorar gab es dafür bislang keines. 

Die Chronologie der Abläufe

Am 27. Dezember des vergangenen Jahres lief der erste Werbespot mit der Botschaft "Wir impfen!" über die österreichischen Fernsehbildschirme. Anfang Jänner haben dann auch die niedergelassenen Ärzte im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag mit den Impfungen in den Pflegeheimen begonnen. "Abgerechnet wird mit dem Land, Rechnungen können an die Pflegeheime gestellt werden, hieß es damals", erzählt Ärztevertreter Hirschberger, der sich gemeinsam mit seinen Kollegen und Kolleginnen schon wunderte, warum Rechnungen an die Pflegeheime gestellt werden sollen. Es herrschte Zurückhaltung. Unter dem Motto "Wurscht, wir impfen" wurde weitergearbeitet. Am 28. Jänner erließ der Gesundheitsminister schließlich ein Impfstraßenhonorar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Pflegeheime allerdings bereits durchgeimpft, woraufhin seitens der Ärzteschaft interveniert wurde, damit es auch zu Rückvergütungen kommen kann. Ein weiteres Monat später erhielten die Ärzte die Möglichkeit einer E-Abrechnung. "Als Impfärzte haben wir Verträge mit sämtlichen Pflegeheimen von Mürzzuschlag über Krieglach und Kindberg bis hin nach Bruck abgeschlossen", erzählt Hirschberger, der in weiterer Folge mit einem neuerlichen Formular konfrontiert wurde. Von nun waren die Ärzte dazu aufgefordert dieses inklusive Stundenzettel und Endkontrolle von den Pflegeheimen einzureichen. Beim Versuch die Bestätigung für ihre Dienste von den Pflegeheimen einzuholen, bissen sich die Ärzte dann allerdings erneut die Zähne aus.

Die Pflegeheime im Bezirk wurden bereits im Jänner durchgeimpft. | Foto: Hofbauer
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"In 40 Jahren nicht erlebt"

"Kabarett aus dem Leben", bezeichnet der in Neuberg niedergelassene Arzt Herbert Becvar die darauffolgende Situation. "Mir wurde die Bestätigung des Pflegeheims verweigert. Ich bin seit 40 Jahren Arzt, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Es wird quasi geleugnet, dass ich dort gearbeitet habe", so Becvar der einen beträchtlichen Teil seiner Zeit für die Imfpung im Pflegeheim Mürzzuschlag aufgewendet hat. Den Grund dafür verrät uns Bezirksärztevertreter Günther Hirschberger: "Als ich erfahren habe, dass den Ärzten die Bestätigung verweigert wurde, habe ich natürlich sofort Sozialhilfeverbands-Obmann Peter Koch angerufen und um Hilfe gebeten. Dieser hat mir dann die Vertragsvorlage vom Land Steiermark mit den Pflegeheimen gezeigt, worin festgehalten ist, dass die Pflegeheime für alle etwaigen Schäden, die der Impfarzt im Heim verursacht, haften müssen." Aufgrund dessen wurde laut Hirschberger der Vertrag zwischen Land und Pflegeeinrichtungen bis heute nicht unterzeichnet. "Es herrscht eine Pattsituation. Die Pflegeheime trifft hier gar keine Schuld. Ich verstehe die Vorgehensweise des Landes einfach nicht mehr", so Hirschberger, der seine Mitarbeiter wegen des fehlenden Honorars seit Monaten vertrösten muss. "Eigentlich sollten wir in der Steiermark stolz sein. Wir haben tausende Hausärzte und könnten mit genügend Impfstoff das ganze Bundesland innerhalb von einem Monat durchimpfen, aber so wie wir seit Monaten behandelt werden, steigt natürlich auch der Unmut innerhalb der Ärzteschaft.  Bei jeder anderen Berufsgruppe wäre die Gewerkschaft schon längst auf die Barrikaden gestiegen. Wir können halt nicht sagen, wir hören jetzt auf zu Impfen. Das ist ein Spiel mit der Ethik der Ärzte", findet Hirschberger deutliche Worte. 

Auszahlung binnen 14 Tagen

Aus der Abteilung 8 für Gesundheit, Pflege und Wissenschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung verweist man darauf, dass "das Land Steiermark nach Vorliegen der Richtlinie des Bundes die Vorgangsweise mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gemeinsam mit der Ärztekammer im Rahmen einer Video-Informationsveranstaltung erläutert hat. Ende März wurde an 457 impfenden Ärzte eine Honorarvereinbarung ausgeschickt, um eine rechtliche Grundlage für die Auszahlung von Honoraren zu haben. Ohne eine rechtliche Grundlage ist es dem Land Steiermark nicht erlaubt, Gelder auszuzahlen. Mittlerweile sind mehr als 353 unterschriebene Honorarvereinbarungen eingelangt." Im Hinblick auf den Nicht-Erhalt der Bestätigungen aus den Pflegeheimen wird wie folgt argumentiert: "Die Auszahlung der Honorare verlangt, dass die Heime die Stunden bestätigen, da ansonsten keine Prüfung der sachlichen Richtigkeit möglich ist. Für diese Bestätigung ist es nicht notwendig, dass die Heime die Impfvereinbarung unterschreiben. Darüber hinaus sind bereits mehr als 100 Rechnungen eingelangt und werden entsprechend dem Zahlungsziel, binnen 14 Tage, ausbezahlt. Da die Einreichung mit 1. April begonnen hat, werden am 14. April die ersten Honorare ausbezahlt." Ob sich die Wogen dann glätten, bleibt abzuwarten.

Bezirksärztevertreter Günther Hirschberger findet klare Worte. | Foto: Hofbauer
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