Murau/Murtal
Die Regeln für unsere Skiberge
Im Winterurlaub und auf den Pisten gilt heuer die 2G-Regel - diese wird direkt mit dem Skipass verknüpft.
MURAU/MURTAL. Ein „Winter wie damals“ wird auf den heimischen Skibergen angepeilt. Die Voraussetzungen dafür wurden mit der Winterverordnung der Regierung geschaffen. Die 2G-Regel ist der gemeinsame Nenner. Die steirischen Seilbahnbetreiber haben für ein umfassendes und ausgeklügeltes Sicherheitskonzept für die bevorstehende Saison gesorgt.
Direkte Verknüpfung
Auf der Piste wird für alle ab zwölf Jahren die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Das wird an der Liftkasse überprüft und im Anschluss direkt mit dem Skipass verknüpft. Dafür werden heuer Kapazitätsbeschränkungen entfallen. „Diese haben wir erfolgreich abwenden können“, freut sich Fabrice Girardoni, Obmann der steirischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer. Er hofft, dass die Branche an die guten Zahlen vor Corona anknüpfen kann, nachdem es im Vorjahr Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent gab.
Quantensprung am Kreischberg
Die mit Abstand größte Investition aller steirischen Skiberge wurde heuer am Kreischberg getätigt. Über 40 Millionen Euro hat man dort für die neue 10er-Gondelbahn in die Hand genommen. Dafür bekommen die Gäste eine Kapazitätsverdoppelung von 2.000 auf rund 4.000 Personen pro Stunde. Neu errichtet wurden gleichzeitig auch Berg-, Tal- und Mittelstation. „Das ist ein Quantensprung in Sachen Komfort und Technik“, sagt Geschäftsführer Karl Fussi. Die Saisoneröffnung ist am Kreischberg für 4. Dezember geplant. Gleichzeitig eröffnet dann auch das neue Panoramarestaurant „Eagle“, das zwar schon seit dem Vorjahr fertig ist, aufgrund der Maßnahmen aber noch nicht richtig in Betrieb gehen konnte.
Info
Regeln für den Winter (Auszug)Seilbahnen: Es gilt die 3G-Regel und in geschlossenen Kabinen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Kontrolliert wird beim Ticketkauf.
Apres Ski: Zutritt nur mit 3G-Regel, bei Tests gelten nur PCR-Testungen. Bei Verschärfungen gilt die 2G-Regel (nur geimpft und genesen).
Gastronomie: Zutritt nur mit 3G-Regel, im weiteren Stufenplan gibt es auch hier Verschärfungen.
Weihnachten: Bei Veranstaltungen, etwa Adventmärkte, gilt die 3G-Regel. Ab über 500 Besuchern gilt eine Bewilligungspflicht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.