Richtig vererben: Wer bekommt Haus und Hof ?

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Fotos: Heinz Waldhuber -

Während private Pensionsvorsorge und Gesundenuntersuchungen für viele selbstverständlich sind, machen sich die wenigsten Menschen Gedanken über die Vermögensregelung im Todesfall. Laut einer aktuellen Erhebung der Notariatskammer haben fast zwei Drittel der Befragten kein Testament. "Viele haben ein schlechtes Gefühl dabei. Aber man stirbt natürlich nicht, nur weil man ein Testament macht. Das ist kein schlechtes Omen. Im Gegenteil: Man hat damit vorgesorgt", so die ölffentliche Notarin Andrea Steinberger aus Judenburg: „Viele Menschen sind verunsichert, wie sie für ihre Nachkommen vorsorgen können und fragen sich, welche Änderungen das neue Erbrecht seit 1. Januar dieses Jahres bringt.“ - Mehr dazu können Sie in der kommenden Ausgabe der Murtaler Zeitung lesen. 

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