blub: Ausweispflicht wird eigeführt
Wer vom 10-er springen will, muss eine Bestätigung mitführen.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Der Unfall vom 6. August hat Konsequenzen. Wie die Bezirksblätter exklusiv berichteten, sprang ein 14-Jähriger aus dem Bezirk Wr. Neustadt vom 5-Meter-Turm und landete mit den Beinen am Beton. Er wurde schwer verletzt.
Bisher war es so geregelt, dass man ab dem 14. Lebensjahr den 5-er oder 10-er Sprungturm im Freibad "blub" nutzen durfte. "Oder, wenn jemand z.B. zwölf war, mit Einverständnis der Eltern", so SPÖ-Stadtrat Peter Spicker. Nun werden die Kontrollen für das Turmspringen verschärft. Spicker kündigte gegenüber den Bezirksblättern an, dass Jugendliche, die vom 10-er Turm springen möchten, eine Einverständniserklärung der Eltern dabei haben müssen: "Wer die nicht hat, hat Pech gehabt."
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