Sechs Monate bedingt für Fahrdienstleiter nach Zugsunglück

Der Verkehrssachverständige Di Christoph Kastner stellte Expertise. | Foto: Steinbock
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EGGENDORF, WIENER NEUSTADT, NEUNKIRCHEN. Prozessende im Fall des angeklagten Fahrdienstleiters, der für den schweren Unfall am 27. März 2013 am Bahnhof Obereggendorf verantwortlich sein soll. An diesem Tag krachte ein Güterzug gegen ein bemanntes Gleisvermessungsfahrzeug. Der Angeklagte hatte, aus auch ihm bis heute unerklärlichen Gründen vergessen, das das Gleisfahrzeug dort stand. Zwei Männer starben bei dem Unglück, vier wurden teils schwer verletzt.
Seit April läuft der Prozess gegen den im Bezirk Neunkirchen lebenden 48jährigen Mann, der von Anfang an zugegeben hat, dass er einen schweren Fehler gemacht habe.
Gestern, am letzten Prozesstag war der Verkehrssachverständige DI Christoph Kastner am Landesgericht Wiener Neustadt am Wort. Der kam in seiner Expertise zum Ergebnis, dass der Angeklagte eine einzige Vorschrift missachtet habe, nämlich die Pflicht der optischen Fahrstraßenprüfung, sprich er ging nicht aus dem Büro hinaus, um die Strecke zu überprüfen.
Außerdem gab der Gutachter an, dass der Triebwagenführer des Güterzuges sehr spät auf das Hindernis vor ihm reagiert habe, nämlich erst 165 Meter vor dem Aufprall. Nach Auffassung von Kastner hätte das schon 300 bis 400 Meter vorher passieren müssen, womit sich die Aufprallgeschwindigkeit von fast 100 kmh auf 70 reduzieren hätte können.
Der Angeklagte, der vor der Urteilsverkündung nochmals unter Tränen erklärte, wie leid ihm dieser Fehler tue, wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle Anträge auf Schadenersatzzahlungen, wie zum Beispiel der über mehr als 1,5 Millionen Euro von der Firma RTS für das zerstöre Fahrzeug, wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte, der seit dem Unfall arbeitsunfähig ist, nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist es nicht rechtkräftig.

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