Prozess am Landesgericht endete mit Freispruch
Naziparolen waren nur "deppertes Bauchgefühl"
Blödheit ist nicht strafbar.
KIRCHBERG AM WECHSEL, WIENER NEUSTADT. Wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz musste sich am Dienstag, 26. Mai, ein 37-jähriger Mann aus Kirchberg am Wechsel vor einem Geschworenengericht in Wiener Neustadt verantworten.
Dem 16-fach Vorbestraften (meist waren es Gewaltdelikte) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er durch Nazi-Tätowierungen an seinem Körper - "Blood & Honour, 88 (steht für Heil Hitler) und Totenkopf mit Stahlhelm und Eisernem Kreuz - für die NSDAP bzw. für Nazis allgemein Propaganda gemacht habe. Ein in Österreich scharf verfolgtes Delikt, das jedoch nicht ganz so einfach nachzuweisen ist.
Vorsatz muss bewiesen werden
Denn: Tätowierungen allein reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die verdächtige Person muss in ihrer Überzeugung und im Handeln vom nazionalsozialistischen Gedankengut getrieben und nicht wie es Verteidiger Christian Hajos formulierte, "ganz einfach deppert gewesen" sein.
Zum "Depperten": Der Mann ließ sich während einer Haftstrafe in Hirtenberg (Bezirk Baden) 2009 von einem Mithäftling mehrfach tätowieren. "Damals war ich jung und naiv, ich habe mir nichts dabei gedacht", erklärte er vor Richter Hans Barwitzius. Verdacht schöpfte jedoch ein Beamter, der das Handy des Angeklagten wegen eines Gewaltdeliktes im Jänner 2020 durchforstete und dabei auf dessen Facebook-Profil-Foto stieß. Ein Urlaubsbild zeigte den Kirchberger mit nacktem Oberkörper auf der Reling eines Bootes. Die Polizisten wurden auf die alten Nazi-Tattoos aufmerksam und waren anscheinend aufgeregter, als die Geschworenen, vor denen der Angeklagte im Gerichtssaal seinen Körper entblößte, um die Häfen-Kunstwerke zu präsentieren.
Dementsprechend kurz fiel auch die Beratungsphase aus. Tatbestand nicht erfüllt, Blödheit ist nicht strafbar - Freispruch.
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