Dicke Luft bei Ternitz' "Elf Leichen"
Obacht, sonst gibt's eine Besitzstörungsklagsdrohung
Ein Ausflug zur Flatzer Wand endete für die Neunkirchnerin Agnes Weninger mit der Androhung einer Besitzstörungsklage. "So ein Problem hatten wir dort noch nie", so Stadtamtsdirektor Gernot Zottl überrascht.
TERNITZ. Eine große Tafel am Parkplatz bei den "Elf Leichen" weißt auf die wunderschönen Wanderungen durch den Naturpark Sierningtal-Flatzer Wand hin. Die Sache hat nur einen Haken: steht man z.B. mit einen Autoreifen ein paar Zentimeter auf einer Wiese, kann's passieren, dass einem eine Besitzstörungsklage angedroht wird. So geschehen der Neunkirchnerin Agnes Weninger, die für Wanderungen immer dort parkt. – "Und noch nie gab's deshalb Zores", wie die Wanderfreundin meinte.
Grazer Anwalt mit Futterwiesen-Streit befasst
Ein Anwalt aus Graz begründete im Namen seiner Mandantin die Androhung einer Besitzstörungsklage damit, dass die Neunkirchnerin auf der Futterwiese geparkt und damit den ruhigen Besitz seiner Mandantin gestört hätte. Untermauert wurde diese Behauptung mit einem Beweisfoto, das den Wagen der Neunkirchnerin am Rande der besagten Wiese zeigt.
Erfolgreiches feilschen um die Kosten
Überrascht von der Klagsandrohung machte sich Weninger bei Juristen schlau und nahm schließlich Kontakt mir dem Grazer Anwalt auf. Im Gespräch konnten die ursprünglich eingeforderten Kosten von 249,08 Euro auf 200 Euro heruntergehandelt werden. Detail am Rande: das Anwaltshonorar alleine war mit 180 Euro dotiert.
Kein Aushängeschild für Naturpark
Sowohl der Ternitzer Vizebürgermeister und Landtagsabgeordnete Christian Samwald (SPÖ) als auch Stadtamtsdirektor Gernot Zottl zeigten sich über das Konfliktpotential bei den Elf Leichen überrascht. Zottl kann sich nicht daran erinnern: "Dass es in den vergangenen zehn Jahren dort solche Probleme gab."
Knappe Antwort des Anwalts
Die Antwort der, mit der Besitzstörung befassten, Grazer Anwaltskanzlei fiel sehr knapp aus: "Die Sach- und Rechtslage ist gegenständlich eindeutig, sodass die Notwendigkeit einer Stellungnahme nicht ersehen wird", ließ der Grazer Jurist Benjamin Sartori wissen.
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