Kühe Anbindehaltung Verein gegen Tierfabriken
Kühe angebunden und vernachlässigt

Der Kot ist hart und verkrustet. Das ist schmerzhaft. | Foto: VGT.at
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  • Der Kot ist hart und verkrustet. Das ist schmerzhaft.
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Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat einen Fall schwerer Vernachlässigung von Kühen in Niederösterreich aufgedeckt.

Unfassbar was da auf den Bilder zu sehen ist, die der VGT heute veröffentlicht hat: Mehr als 10 Milchkühe stehen eng beieinander und angekettet in einem kleinen, verdreckten Stall. Ihre Hinterbeine sind bis zur Hüfte mit dicken Kotplatten verklebt. Offensichtlich müssen sie sich schon tage- oder wochenlang in den eigenen Kot legen, weil der Stall nicht sauber gemacht wird. Für den VGT ein deutlicher Fall von Vernachlässigung.

Tiere vernachlässigt
Rinderhalter müssen die Tiere täglich mindestens einmal kontrollieren. Das legt das Gesetz als Mindestanforderung fest. In Milchbetrieben werden die Kühe zudem üblicherweise zumindest zweimal täglich gemolken. Offensichtlich nicht in diesem Stall in einer kleinen Ortschaft im Bezirk Neunkirchen. VGT-Rinderexperte Erich Schacherl: "Es ist unbegreiflich, wie ein Landwirt oder eine Landwirtin diesen Stall mehrmals am Tag betreten und diese extremen Verschmutzungen einfach ignorieren kann. Die Tiere leiden unter den großflächigen, harten Kotplatten im Fell."

Müssen im eigenen Kot liegen
Rinder liegen beim Wiederkäuen und wenn sie ruhen. Bei der aufgedeckten Kuhaltung schon längere Zeit im eigenen Kot und Urin. Das Liegen in den eigenen Fäkalien kann langwierige und schmerzhafte Eutererkrankungen und Hautreizungen verursachen. Sind die Böden derart verschmutzt, verkleben Kot und Urin außerdem das Fell der Tiere. Die festen „Platten“ können die Bewegungsmöglichkeit der Tiere einschränken und auch Schmerzen erzeugen. "Das Gesetz schreibt für Rinder trockene Liegeflächen vor. Gerade Kühe in der engen Anbindehaltung können dem verschmutzen Boden nicht einmal ausweichen", schildert Schacherl weiter.

Anbindehaltung ist schlecht für Kühe
Die Milchkühe im Betrieb sind mit Halsriemen und Ketten im Stall fixiert. Ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder sogar noch kürzer sind als gesetzlich erlaubt, muss die Behörde klären. Der VGT hat Anzeige erstattet. "Wir haben den Verdacht angezeigt, dass die Ketten den gesetzlich vorgegebenen Bewegungsspielraum von 60cm nach vorne und hinten und 40cm nach links und rechts nicht erfüllen", so Schacherl. Der VGT kritisiert die Anbindehaltung und die umfassenden, gesetzlichen Ausnahmen vom Verbot der dauerhaften Anbindehaltung. Die Bewegungsbedürfnisse von Rindern können in der Anbindehaltung keinesfalls erfüllt werden. Dies kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Darunter fallen schmerzhafte Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen.

Anbindehaltung gesetzlich möglich
Derzeit leben schätzungsweise etwa 42% der Rinder in Österreich in Anbindehaltung. Vor allem in kleinstrukturierten Betrieben, also „beim Bauern von nebenan“, ist die Anbindehaltung nicht selten Praxis. Die dauernde Anbindehaltung ist in Österreich verboten. Doch zahlreiche Ausnahmen machen es dennoch möglich, Tiere ihr Leben lang an Ketten zu halten. Wenn eine dauerhafte Anbindehaltung vorliegt, dann muss diese behördlich gemeldet werden. Allerdings werden die genauen Zahlen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Rinder in Anbindehaltung (exkl. der „dauerhaften Anbindehaltung“) müssen an zumindest 90 Tagen im Jahr Freilauf bekommen. Das kann allerdings auch in dunklen, verschmutzten Buchten umgesetzt werden.

VGT fordert Verbot der Anbindehaltung
"Nicht nur die Art des Freilaufs sehen wir gesetzlich als völlig unzureichend an, sondern auch die Dauer. Für eine Kuh, die lediglich für eine Stunde losgekettet wird, kann in der derzeitigen vagen, gesetzlichen Formulierung ein ganzer Tag Freilauf gerechnet werden. Wir fordern, dass an den 90 Tagen Freilauf mindestens je 8 Stunden tatsächlicher Freilauf auf geeigneten Flächen ermöglicht werden müssen. Geeignete Flächen sind zum Beispiel Weiden oder Koppeln", erklärt Schacherl. Mittelfristig jedoch muss diese artwidrige und antiquierte Haltungsform strikt verboten werden. Schacherl abschließend: "Kein Mensch mit Mitgefühl wird heute noch sagen können, dass die Anbindehaltung mit den Grundzielen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist".

Der VGT hat eine Petition für ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung ins Leben gerufen:
Schluss mit der Anbindehaltung von Rindern

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