Leserpost zur Steinthal-Deponie
"Eine Zeile schürt Angst", Ausgabe 14./15. Februar 2018
Ich nehme Bezug auf den Artikel "Eine Zeile schürt Angst" auf Seite 8 und 9 in der Ausgabe 14./15. Februar 2018: Statt der Schlüsselnummer 91101 (Siedlungsabfälle, gefährlich kontaminiert) wurde angeblich "versehentlich" die Schlüsselnummer 71101 (radioaktive Abfälle) in den Annahmekatalog der Steinthal GmbH eingetragen. Laut Dr. Muttenthaler kam es zu diesem bedauerlichen Irrtum auf Grund eines Ziffernsturzes. (...) Darüber bin ich etwas verwundert. Jede Abfallart muss vor dem Eintrag in den Annahmekatalog von der zuständigen Behörde genehmigt werden. (...)
Bei den, am 23.01.2017 beantragten Abfallarten handelt es sich um:
SN 54913g
SN 91101
SN 91101Sp77
Teerrückstände
Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle sowie Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle gefährlich kontaminiert. Quelle: Verhandlungsschrift RU4-K-417/339-2013 vom 23. Jänner 2017, Seite 4
Diese Abfallarten sind exakt die Abfallarten, die auf der sogenannten Altlast N6 zu finden sind. N6 ist eine als gefährlich eingestufte Aluminiumschlackendeponie in Wiener Neustadt, die derzeit auf Kosten der Steuerzahler um rund € 170 Mio. saniert wird.
"Die Altablagerung stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar" (Quelle: Umweltbundesamt 07.10.2010.)
Auftragnehmer dieser Sanierungsarbeiten ist die Geiger Unternehmensgruppe, die auch die Steinthaldeponie gekauft hat und deren neu gegründete Tochterfirma AWZ Steinthal GmbH seit 01.01.2015 die Deponie betreibt.
(...) Die in dem Artikel angeführte Liste der Bewilligungen für das Sammeln und Behandeln von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen auf der Deponie ist nicht komplett. Es fehlen drei wesentliche Schlüsselnummern: 31413 – Asbestzementstäube
31437 – Asbestabfälle, Asbeststäube
31609 – Asbestzementschlamm
alle drei als gefährlich ausgewiesen, für alle drei gibt es eine Erlaubnis für die Sammlung und Bearbeitung.
Quelle: Mail Dr. Muttenthaler an Brigitta Stangl vom 18.08.2017, Punkt a)
Anmerkung:
Jede Art der Bearbeitung von Asbest ist laut EU-Vorgaben ausdrücklich untersagt, da dadurch Asbestfasern in die Umgebung freigesetzt werden können bis zu einem Radius von 2 Kilometern !!
Brigitta Stangl,
Bürgerinitiative Pro Seebenstein
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