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NÖGKK: 70 000 ersparten sich 2015 Rezeptgebühren

Hutter: Rezeptgebühren-Deckelung entlastet Menschen mit hohem Medikamentenbedarf. NÖGKK-Versicherte haben sich 16 Mio. € erspart

Der gesetzlich vorgesehene Selbstbehalt für Medikamente liegt derzeit bei 5,70 €. Dies kann gerade bei chronisch kranken Menschen zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden. „Mit der Einführung der so genannten Rezeptgebühren-Obergrenze im Jahr 2008 wurde für Menschen mit hohem Medikamentenbedarf eine wichtige soziale Abfederung im Bereich dieses Selbstbehaltes geschaffen“, berichtet NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter. „Allein im Vorjahr haben sich damit 69 543 NÖGKK-Versicherte insgesamt 16,2 Mio. € an Rezeptgebühr erspart.“ Das Gesetz legt fest, dass jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen muss, bis er im laufenden Kalenderjahr einen Betrag von zwei Prozent seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist man für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.

Kein Antrag notwendig

Von dieser „Deckelung“ profitieren österreichweit rd. 400 000 Menschen. Unkompliziert auch der Zugang, denn die Befreiung muss nicht beantragt werden. Wie funktioniert’s konkret? Die Sozialversicherung führt für jeden Versicherten ein persönliches Konto der bezahlten Rezeptgebühren. Auf der einen Seite wird das Nettoeinkommen verbucht, auf der anderen Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine Summe von zwei Prozent des Nettoeinkommens erreichen, tritt für das restliche Kalenderjahr ohne Antrag eine Befreiung ein. Diese Befreiung wird dem Arzt über das e-card-System beim Ausstellen des Rezeptes angezeigt. Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept, der Versicherte muss in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr bezahlen.

Achtung: Da die Apotheken mit ihrer Krankenkasse monatlich im Nachhinein abrechnen, dauert es sechs bis acht Wochen, bis die aktuellen Rezeptdaten im „Konto“ aufscheinen. Sollten Versicherte deshalb oder aus anderen Gründen vorerst „zuviel“ Rezeptgebühr bezahlt haben, erhalten sie diesen Betrag im kommenden Jahr quasi als Gutschrift. Damit erreichen sie früher ihre persönliche Obergrenze. Weiterer Bonus: Rezepte für mitversicherte Kinder oder Ehepartner werden ebenfalls bei der Erreichung der Obergrenze miteingerechnet.
Wer wissen möchte, wie sein individuelles Rezeptgebühren-Konto aktuell steht, kann dies jetzt auch online tun: Einfach Handy-Signatur freischalten lassen (geht in jedem Service-Center der NÖGKK) und über „meine SV“ authentifiziert in „Rezeptgebühren: Konto anzeigen“ sein persönliches Konto anschauen.
Befreiung aus sozialen Gründen
Zusätzlich gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen (Alleinstehende bis 882,78 € netto pro Monat) von der Rezeptgebühr befreien lassen. Ohne Antrag befreit sind per Gesetz u. a. Bezieher einer Ausgleichszulage.

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