Achtung, neue Einbahn-Regelung in Neunkirchen
Mit 1. Februar ändert sich die Fahrbahnführung im Bereich Bahnstraße 35 - Lagergasse 1.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Mit 1. Februar wird die Einbahnstraße für den Straßenbereich Bahnstraße 35 bis Lagergasse 1 umgedreht. Diese, von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen genehmigte Verkehrsmaßnahme, ermöglicht einerseits eine kürzere Zufahrt von der Bahnstraße zu den oben genannten Liegenschaften, andererseits wird der unübersichtliche Kreuzungsbereich Bahnstraße-Schneeberggasse entschärft.
Die Parkplätze stehen, wie gehabt, entlang der Häuserfront zur Verfügung.
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