Der Traum vom eigenen Grundstück

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BEZIRK NEUNKIRCHEN. Auf dem Grundstück in der Ternitzer Erlengasse sollte eine Reihenhaus-Siedlung entstehen. Das Bauland gehört einem Geschäftsmann aus dem Raum Baden, der dazu auf seiner Liegenschaft ein Baurecht installierte und dieses an eine Entwicklungsgesesellschaft vergab. Das Baurecht ermöglicht dem Bauberechtigten, dass auf einem fremden Grund ein eigenes Gebäude errichtet wird. Der Eigentümer des Grundstückes behält sein Eigentumsrecht daran, doch der Bauberechtigte darf ein Bauwerk, z.B. ein Einfamilienhaus, darauf bauen, ihm stehen für die vereinbarte Vertragsdauer die Rechte eines Eigentümers daran zu. Dafür muss er Bauzins bezahlen.

Aus der Reihenhaussiedlung wurde nichts

Eine der interessierten Häuslbauer war Sabine Flich-Engau. Und bei ihr blieb es, denn das Reihenhaus-Projekt kam nicht wie geplant zustande. Skurilles Überbleibsel des Reihenhaus-Projektes ist die Nummerierung der Gasse. Flich-Engau bewohnt 8A, die sieben Nummern davor gibt's nicht. 2011 wurde dann der bis Ende 2104 laufende Baurechtsvertrag geändert und das Baurecht nach Einschränkung auf jenes Grundstück, auf dem das Häuschen von Flich-Engau steht, von Flich-Engau übernommen.
Seit sie eingezogen ist, liebäugelt die pensionierte Lehrerin auch mit dem Erwerb des Grundstückes, auf dem ihr Häuschen steht (und wofür sie jährlich 2.200 Euro Bauzins bezahlt).

Die Sache mit der Kaufoption

"Von 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 hatte ich eine Kaufoption für das Grundstück. Über den Notar habe ich dem Grundbesitzer mitgeteilt, dass ich diese Option ziehe", erzählt Flich-Engau. Doch der Verkauf des Grundstücks kam nicht zustande. Denn der Grundbesitzer habe gemeint, dass die Option nicht korrekt ausgeübt worden sei, so Flich-Engau. Der Geschäftsmann war auf Bezirksblätter-Anfrage unter Verweis auf das Datenschutzrecht nicht dazu bereit, sich zu den näheren Umständen zu äußern. "Ich habe schon versucht, das Haus zu verkaufen. Aber wer kauft schon ein Haus ohne Grundstück?", so die Ternitzerin betrübt. Flich-Engau bleibt also nur übrig, weiterhin den Bauzins für den Grund zu bezahlen, auf dem ihr Häuschen steht. Die Sorgen mit ihrem Häuschen macht Flich-Engau auch dafür verantwortlich, sie gesundheitlich beeinträchtigt und arbeitsunfähig ist.

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