Parken beim Parkbad blub
Text und Foto von der Homepage Stadtgemeinde Ternitz
LIEBE BADEGÄSTE!
Sowohl das Sommerwetter, als auch unser beliebtes Parkbad blub werden in den Sommermonaten wieder tausende Badbesucher anlocken. Da viele Badegäste mit dem PKW anreisen, sind die Gassen rund um unser Freibad regelmäßig stark zugeparkt.
Neben den zur Verfügung stehenden Parkplätzen werden aber immer wieder Flächen zum Parken genutzt, auf denen das Parken entweder aufgrund eines allgemeinen Parkverbotes gemäß StVO (etwa auf Brücken), oder aufgrund von beschilderten Halte- und Parkverboten untersagt ist. Diese Parkverbote dienen nicht nur der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs, sondern sollen insbesondere die Zufahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen sicherstellen. Mit einem vorschriftswidrig abgestellten Fahrzeug können Sie sich also nicht bloß ein Organstrafmandat „einhandeln“, Sie gefährden dadurch auch die Sicherheit der Anrainer und Badegäste. Die Polizeiinspektion Ternitz informiert, dass aus oben genannten Gründen ab sofort bei rechtswidriger und behindernder oder gefährdender Parkweise rigoros mit Strafen durchgegriffen wird. Bitte benutzen Sie auch die nur wenige Minuten entfernten, kostenlosen Parkplätze im Umfeld, etwa bei der Mehrzwecksporthalle oder kommen Sie am besten überhaupt gleich zu Fuß oder mit dem Fahrrad! VIELEN DANK !
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