Verhetzungs-Prozess, Teil 2: Geschworene ratlos

Rechtsanwalt Christian Kühteubl (r.) mit seinem Mandanten Michael M.
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  • hochgeladen von Peter Zezula

Die Bezirksblätter behaupteten bereits vor Prozessbeginn: Schmaler Grat zwischen Dummheit und Verhetzung

Vor den Geschworenen und dem Richtersenat unter Vorsitz von Richter Hans Barwitzius musste sich der 52-jährige Michael M. aus Grafenbach/St. Valentin verantworten, weil er auf Facebook geschmacklose, rassistische und an der Grenze zur Nazi-Regime-Verherrlichung getätigte Äußerungen weiterleitete und kommentierte. Übereifrige Facebook-Wächter dürften ihn angezeigt haben und "dank" seiner 14 Vorstrafen wanderte der Langzeitarbeitslose in die Untersuchungshaft.
Vor Gericht wurde schon bald klar: Die Geschworenen haben eine schwere Entscheidung zu treffen. Handelt es sich um einen daueralkoholisierten Spinner, der hirnlos derartige facebook-beiträge gepostet hat (so auch Verteidiger Christian Kühteubl) - oder um einen glühenden Neonazi, der strategisch postet, um das 3. Reich zu verherrlichen und gar wieder aufleben zu lassen.
Die Hasspostings gegen Religionen und Flüchtlinge (u.a. "Fuck Islam") haben die Geschworenen als Verhetzung verurteilt, doch bei allen übrigen Fragen blieben sie ratlos. Also wandert der Fall jetzt an den Obersten Gerichtshof.

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