Neunkirchen: SPÖ droht ÖVP-Stadtchef Herbert Osterbauer mit Anzeige wegen Amtsmissbrauch

Aufklärunsversuch von Finanzstadtrat Peter Teix (r.) bei der SPÖ.
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Auslöser für den Eklat: die Gesprächsverweigerung im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung über die Ungleichbehandlung dreier Sterbefälle.

BEZIRK NEUNKIRCHEN. Kurzfristig galt eine neue Gebührenverordnung für den Friedhof. Diese Verordnung wurde rasch wieder aufgehoben. Dummerweise fielen drei Todesfälle in die teure Gebührenverordnung. Nun wollte die SPÖ per Dringlichkeitsantrag erreichen, dass über eine Subvention für die drei Fälle entschieden wird. SPÖ-Stadtrat Günther Kautz: "Weil hier die doppelten Kosten gegenüber vor dieser Gebührenerhöhung und danach anfielen. Eine Ungleichbehandlung."

Zehn Minuten Bedenkzeit für die Schwarzen

Doch zur Debatte im Detail kam es nicht. Denn ÖVP-Stadtchef Herbert Osterbauer und die Grünen wollten die Diskussion unter Berufung auf § 47 der Gemeindeordnung nicht im öffentlichen Teil führen. Und das sah die SPÖ partout nicht ein. Sie gewährte der ÖVP-Grüne-Stadtregierung zehn Minuten Sitzungsunterbrechung, um die Debatte doch noch in den öffentlichen Teil zu verlegen. Andernfalls werde die SPÖ die Sitzung verlassen (wodurch sie automatisch beendet würde).

Wer ist der Arbeitsverweigerer?

"Arbeitsverweigerung" nennt Grüne-Stadtvize Martin Fasan den drastischen Schritt, dass die SPÖ rund um SPÖ-Stadtparteiobmann Gustav Morgenbesser am 5. Dezember die Gemeinderatssitzung durch ihren Auszug vorzeitig beendete. Arbeitsverweigerung" tönte auch SPÖ-Gemeinderätin Patrizia Fally, weil die ÖVP über die drei Fälle von überteuerten Gräberkosten nicht im öffentlichen Teil diskutieren wollte.

Anzeige soll folgen

In den Augen der SPÖ war der Auszug aus dem Gemeinderat der richtige Weg. SPÖ-Stadtrat Günther Kautz betonte allerdings vor dem Sitzungssaal des Gemeinderates: "Dass der Bürgermeister uns keine Wahl lässt." Die SPÖ Neunkirchen kündigte an, Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen ÖVP-Bürgermeister Herbert Osterbauer zu erstatten. Auslöser soll sein "Rabatt" auf Kosten in einem der drei Fälle sein.
Im Stadtamt sieht man übrigens nichts, was den Vorwurf des Amtsmissbrauchs rechtfertigen würde. Schließlich liege dem Handeln des Bürgermeisters ein gültiger Bescheid zu Grunde, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt worden war.

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