Schäbig: Frau nach Fehlgeburt gekündigt
Da kann man nur mehr den Kopf schütteln, was den Arbeitsrechtlern an fiesen Chefs unterkommt.
INDUSTRIEVIERTEL. "Ich habe keine Arbeit mehr für dich. Morgen musst nicht mehr kommen", berichtet Gerlinde Metzger, AKNÖ Neunkirchen, vom Fall einer Apotheken-Beschäftigten im Bezirk. Der Frau wurde eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages untergeschoben. Auf Intervention der AKNÖ zahlte der Apotheker 4.222 Euro.
Postlerin am Wochenende berauscht – Job futsch
In Wr. Neustadt war eine Postlerin am Wochenende mit 1,4 Promille unterwegs. Führerschein ade. Es folgte die Kündigung. Thomas Kaindl, AKNÖ Wr. Neustadt: "Führerschein weg ist kein zwingender Entlassungsgrund." Die 30-jährige Briefträgerin bekam 1.700 € Abschlagszahlung.
"Wennst willst, geh zur Arbeiterkammer!"
In Baden ging der Chef eines Kfz-Betriebes in Pension. Danja Wanner, AKNÖ Baden: "Er meinte zu seinem Mechaniker, er habe keine Kündigungsfrist einzuhalten, weil er in Pension geht." Und siehe da: Firmenbosse, die in Pension gehen, müssen sich auch an die Spielregeln halten. Der Mechaniker bekam 25.287 Euro.
Die Zahlen sind Schicksale
Der schäbigste Fall trug sich im Bezirk Mödling zu. "Hinter all den Zahlen stehen Schicksale. Dieser Fall hat uns sehr betroffen gemacht", so Susanna Stangl von der AKNÖ Mödling. Eine 21-jährige Zahnarzt-Assistentin hatte eine Fehlgeburt, war deshalb im Krankenstand. Sie kam wieder zur Arbeit, musste aber wegen des herben Schlags abermals in den Krankenstand. "Sie meldete sich telefonisch krank", so Stangl. – Die 21-Jährige bekam die Fristlose. Dies begründete die Zahnärztin damit, dass keine Krankmeldung erfolgt war. Auf AKNÖ-Intervention musste die Ärztin 3.666 Euro brutto zahlen. Der Betrag hätte mit Arbeitszeitaufzeichnung noch höher ausfallen können.
Für Dienstnehmer erreicht
Neunkirchen ... 911.990 Euro
Wr. Neustadt ... 2,017.712 Euro
Baden ... 3,607.602 Euro
Mödling ... 2,196.261 Euro
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