Eklat in Nickelsdorf
Syrer beißt Polizisten, weil Ehefrau Schleier lüften soll
Rabiat. Aufbrausend. Laut. Uneinsichtig. Befolgt keinerlei Anordnungen der Polizei. Verweigert Fingerabdrücke. Leistet Widerstand. Als der Syrer, ein illegaler Migrant, sieht, dass seine Frau für die routinemäßige und gesetzlich vorgeschriebene Einreise-Dokumentation ihren Schleier ablegen soll, zuckt er völlig aus. Schlägt wild um sich. Geht auf insgesamt 6 Exekutiv-Beamte los. Attackiert sie mit der Faust. Ist kaum zu bändigen. Und beißt schließlich einen Polizisten in den Finger. Verletzt ihn. Kommt daraufhin ins Gefängnis. Um bei seinem Prozess im Landesgericht Eisenstadt von einer Richterin sofort aus der Haft entlassen zu werden…
NICKELSDORF. Ein illegaler Migrant. Syrer. Mitte 30. Mit Ehefrau und Kleinkind. Aufgegriffen am 28. August in Nickelsdorf. Traurige Tages-Routine für die Polizei in den Grenzregionen. Somit ein Fall von vielen. Was folgt, ist vom Gesetzgeber vorgeschriebener Automatismus. Tausendfach praktizierte Einreise-Registration, die jeder „Fremde“ durchlaufen muss. Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme der Personalien, Fotos zwecks Dokumentation. Selbstverständlich gibt es auch für diese Familie keine Ausnahme.
Illegaler Migrant verweigert Fingerabdrücke
Die Kontrolle ist dem Syrer aber nicht recht. Protestiert lautstark. Wird wütend. Brüllt herum. Weigert sich zur Abgabe von Fingerabdrücken. Sieht nicht ein, wofür das gut sein soll. Gebärdet sich. Alle Erklärungsversuche seitens der Exekutive stoßen auf kein Verständnis. Im Gegenteil. Der illegale Migrant ist am Durchdrehen. Kann nicht beruhigt werden. Da die brenzliche Situation in der Daten-Aufnahmestelle zu eskalieren droht, beziehen 6 Polizisten Stellung. Bleiben zwar im Hintergrund, aber in Bereitschaft, für den Fall der Fälle. Sicher ist sicher. Und gut so, wie sich später noch herausstellen sollte.
Syrer schlägt und beißt um sich
Denn als der Syrer sieht, dass im Rahmen der Einreise-Dokumentation seine Frau den Schleier lüften, ergo ablegen soll, gibt es für den patriarchalisch orientierten Mann kein halten mehr. Dreht der Misogyn völlig durch. Attackiert die Exekutiv-Beamten. Prügelt mit der Faust auf sie ein. Die Polizisten haben im wahrsten Sinn des Wortes alle Hände voll zu tun, um den illegalen Migranten bändigen zu können. Während dieses Handgemenges beißt der Täter um sich und verletzt einen Uniformierten am Finger.
Widerstand und schwere Körperverletzung
Im Saal 7 des Landesgerichtes Eisenstadt wurde dem gewaltbereiten Mann der Prozess gemacht. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten „Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie schwere Körperverletzung“ vor. Also alles andere als ein „Kavaliersdelikt“. Der Syrer verantwortete sich damit, dass er nicht gewusst habe, wofür Fingerabdrücke genommen werden bzw. die Einreise-Formalitäten gut sein sollen. Er erklärte sich zu den Vorwürfen geständig und entschuldigte sich. Es tue ihm auch leid, was passiert ist. Punkt. Das war es im Wesentlichen.
Keine explizite Hinterfragung zum Tathergang
Denn erstaunlicherweise gab es seitens der Richterin keine explizite Hinterfragung über den Tathergang. Wie der illegale Migrant es wagen kann, auf Polizisten loszugehen, einzuschlagen bzw. einen von ihnen sogar zu verletzen. Auch musste er seine Gewalteskalation, seinen Exzess, in keinster Weise erklären. Dafür konnte der Täter ausführlich schildern, dass er durcheinander war, weil er schon 13 Stunden in einem Wagen gesessen, ergo geschleppt worden ist. Die Polizisten nicht gut zu ihm waren. Weil ihm der Mund zugehalten worden ist. Und er Handschellen bekommen hat... Dann sei er bewusstlos geworden und erst im Spital aufgewacht. An mehr kann er sich nicht erinnern.
Verletzter Polizist bekam im Spital Antibiotika
Ins Krankenhaus gebracht werden musste auch jener Polizist, der den Fingerbiss erlitten hatte. Im Zeugenstand wurde er jedoch nicht zu dem Vorfall an sich befragt. In keinster Weise. Kein „wie ist es zu der Verletzung gekommen? Wie zu der Kampfhandlung? Wie hat sich das vor Ort abgespielt?“ Nichts. Weil sich der Täter geständig zeigte, so die Richterin, wollte sie nur wissen, ob der Beamte Schmerzensgeld beantragt: „Meine Wunde wurde im Spital versorgt, zudem musste ich Antibiotika einnehmen. 500 Euro wären angemessen.“ Dann sagte der Polizist: „Ich war zwar verletzt, ging aber nicht in Krankenstand, sondern nahm sofort wieder meinen Dienst an der Grenze auf.“ Damit endete seine Befragung.
"Jetzt will ich in Österreich bleiben"
Die Staatsanwältin forderte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Ein mildes Urteil der Verteidiger des Syrers. Unter anderem mit der Feststellung, dass sein Mandant in Österreich einen Kulturschock erlitten und deshalb falsch reagiert habe. Erläuternd führte der illegale Migrant aus: „Ursprünglich wollte ich nach England weiterreisen. Jetzt will ich aber in Österreich bleiben. So Gott will. Denn viele Leute haben mir empfohlen, hier zu bleiben!“
Nur bedingte Haft und sofortige Freilassung
Kurz und bündig das Urteil der Richterin. Schuldig. 6 Monate Haft. Bedingt auf drei Jahre. Plus Zahlung von 500 Euro an den verletzten Polizisten. In ihrer Begründung erklärte sie, dass wegen des bisherigen ordentlichen Lebenswandels, dem Geständnis und der bereits abgesessenen kurzen Zeit im Gefängnis die Strafe nur bedingt auszusprechen war. Und der Täter sofort zu enthaften ist. „Holen sie sich ihre Sachen. Alles Gute“, richtete die Vorsitzende dem Syrer aus, der das Urteil annahm. Anders die Staatsanwältin. Sie gab keine Erklärung ab. Daher keine Rechtskraft.
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