Verstärkte Schwerverkehrskontrollen auf A4 und B65
Unter anderem defekte Bremsen und illegaler Hundetransport
Am vergangenen Wochenende, 29. und 30. Mai, führte die Landesverkehrsabteilung Burgenland auf der A4, Ein- und Ausreise Nickelsdorf, und auf der B65, Rudersdorf, gemeinsam mit Technikern der ASFINAG und dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, verstärkte Schwerverkehrskontrollen durch.
NICKELSDORF/RUDERSDORF. Dabei wurden folgende Kontrollen durchgeführt:
- 87 LKW und Kleintransporter kontrolliert
- 188 Mängel bei technischer Kontrolle festgestellt
- 29 Kennzeichen wegen mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit abgenommen
- 29 Lenkern die Weiterfahrt untersagt
- 36 vorläufige Sicherheitsleistungen eingehoben
- 33 Organmandate eingehoben
- 223 Anzeigen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft erstattet
PKW-Transporter mit defekten Bremsen
Besonders zu erwähnen ist laut Polizei ein lettischer PKW-Transporter, welcher sich auf der Fahrt von Ungarn nach Deutschland befand. Für den weißrussischen Lenker endete die Fahrt in Nickelsdorf wegen gefährlicher technischer Mängel (defekte Bremsen) am LKW und am Anhänger. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Kennzeichen vorläufig abgenommen.
Illegaler Hundetransport
Weiters wurde am 29. Mai gegen 16:30 Uhr ein ukrainischer Kastenwagen auf der A4 in Nickelsdorf bei der Grenze kontrolliert, welcher auf dem Weg nach Amsterdam war. Im Laderaum führten der Lenker und sein Beifahrer neun ungesicherte Hundeboxen mit jeweils einem Hund unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Rasse mit.
Das Beförderungsmittel war für einen Langstreckentransport nicht geeignet und die Gesundheit der Hunde unmittelbar gefährdet. Die beiden Männer konnten das Eigentum an den Hunden nicht nachweisen. Es bestand der dringende Verdacht eines gewerbsmäßigen, illegalen Hundetransportes.
Zur Kontrolle des Gesundheitszustandes der Tiere wurde die Amtstierärztin der BH Neusiedl/See hinzugezogen, welche zahlreiche Übertretungen, wie z.B. ungeeignetes Transportmittel, fehlende Transportpapiere in Verbindung mit dem Tierseuchengesetz und zu kleine Hundeboxen, feststellte.
Die weitere Amtshandlung wurde von der Zollfahndung übernommen.
Die erforderlichen Anzeigen wurden erstattet. Die neun Hunde wurden durch die Zollfahndung beschlagnahmt und in der Quarantänestation eines Tierschutzhauses untergebracht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.