Festnahme bei Grenzübergang Nickelsdorf
In der Nacht zum 8. April 2017, stellte sich ein 31-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, als Mitfahrer eines PKW mit bulgarischen Unterscheidungskennzeichen bei der Grenzübergangsstelle Nickelsdorf (Autobahn) der Einreisekontrolle in das Bundesgebiet. Im Zuge der Personskontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Mann eine Festnahmeanordnung unter anderem wegen gewerbsmäßigem Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB) sowie wegen Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB) bestand. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 31-jährige Bulgare in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert.
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