Winterreifenpflicht ab 1. November
Ab 1. November gilt in Österreich für Pkw die „situative Winterreifenpflicht“. „Der Begriff hört sich kompliziert an, kann jedoch einfach erklärt werden“, sagt Gerhard Graner, der technische Leiter des ARBÖ Burgenland. „Bei Matsch, Schnee oder Glatteis müssen Autofahrer im Zeitraum von 1. November bis 15. April mit Winterreifen fahren. Oder sie nehmen die Anstrengung auf sich und montieren bei solchen Fahrbedingungen Schneeketten auf zwei Antriebsräder. Dies ist wiederum nur erlaubt, wenn es eine durchgängige Schnee- beziehungsweise Eisdecke auf den Straßen gibt“, so der ARBÖ-Techniker.
Auch wenn Schnee, Matsch und Glatteis im Burgenland hoffentlich noch in weiter Ferne liegen, sollte nicht nur die Winterreifenpflicht Grund sein, jetzt auf die richtigen Räder zu setzen: „Denn liegen die Temperaturen unter acht Grad, ist man auf Winterpneus sicherer unterwegs“, unterstreicht Graner. „Sie bringen mit ihrer weichen Gummimischung mehr Grip und das nicht nur bei Eis oder Schnee!“
Der Andrang bei den Reifenhändlern zu Beginn der Winterreifenpflicht ist erfahrungsgemäß groß. Der ARBÖ hat für alle Autofahrer, die jetzt Reifen kaufen müssen, ein paar Tipps:
- Vergleichen Sie nicht nur die Reifenpreise, sondern fragen Sie auch nach den Kosten für Montage, Wuchten und Räderwechsel! Oftmals stellt sich bei einem Preisvergleich heraus, daß die scheinbar günstigen Angebote im Internet und in bunten Prospekten am Ende teurer sind als jene von den etablierten burgenländischen Reifenfachhändlern.
- Während der Winterreifenpflicht sind Reifen mit dem „M + S“ (bedeutet „Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“) erlaubt, wenn diese mehr als vier Millimeter Profil oder als Diagonalreifen mehr als fünf Millimeter Profil haben.
- Eigentliche Winterreifen sind nur jene mit einem Schneeflockensymbol auf der Flanke. Traktion und Bremsverhalten dieser Reifen sind bei Schnee und Matsch besser. Sie sind optimal, wenn man viel in den Bergen unterwegs ist!
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