Niederösterreich
Das sind die Änderungen zum NÖ Hundehaltegesetz (mit Video)
Ab 01. Juni 2023 soll das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich in Kraft treten. Dazu haben Landesrat Gottfried Waldhäusl gemeinsam mit dem Präsident des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) Michael Kreiner die Neuerungen für das Gesetz vorgestellt.
NÖ. In der Regierungssitzung am 28. Juni wurden die Änderungen bereits beschlossen und für die nächste Landtagssitzung am 07. Juli wird die Annahme des Vorschlages mit Mehrheit erwartet.
Die Hauptpunkte des Gesetzes
- Sachkundenachweis
Alle neuen Hundehalter müssen demnach einen dreistündigen Kurs absolvieren, um den NÖ Hundepass zu erlangen. Dabei sind jeweils zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt zu verbringen. Dabei steht vor allem die Mensch-Hund-Beziehung im Fokus sowie eine Einführung in die Gesundheit des Hundes. Hierbei werden sowohl Gruppenkurse als auch Einzelgespräche mit Experten angeboten. - Verpflichtende Hundeversicherung
Die zweite wesentliche Änderung ist die verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Hunde. Die Mindestversicherungssumme beträgt dabei 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Diese Änderung begrüßt vor allem Michael Kreiner (ÖKV): "Ich bin froh über diese verpflichtende Versicherung, da es im Falle häufig zu Streit kommen," führt er dazu aus. - Obergrenze für die Hundeanzahl pro Haushalt
Die neue Obergrenze beträgt fünf Hunde pro Haushalt. So soll dem immer häufiger werdenden "Animal Hoarding" vorgebeugt werden. Dabei wird es aber Ausnahmen für die Obergrenze geben, um bei Bedarf das Halten von mehr als fünf Hunden zu ermöglichen. Diese sind beispielsweise für Jagd-, Zucht-, Schlitten- und Wachhunden oder falls eine ausreichend große Liegenschaft vorhanden ist. Diese Kontrolle obliegt den Gemeinden.
"Mehr Qualität und Sicherheit"
Bei der Änderung des Hundehaltegesetzes wurden viele Experten sowie Gemeinden miteinbezogen, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. "Dabei konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden," meint Landesrat Waldhäusl dazu, aber es wurde ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Qualität gemacht.
Das sagt NÖs Politik dazu
NEOS-Tierwohlsprecher Helmut Hofer-Gruber begrüßt die geplante Änderung des Hundehaltegesetzes, Obergrenze und Hundepass sehe er aber zum Teil kritisch.
„Die Beschränkung auf fünf Hunde pro Haushalt ist zu hoch angesetzt, weil dadurch viele problematische Halter nicht erfasst werden. Darüber hinaus muss die verpflichtende Sachkunde aus meiner Sicht zwischen erstmaligen Hundebesitzern und erfahrenen Haltern unterscheiden. Bei Letzteren würde eine Bestätigung der Kenntnisse durch den Tierarzt ausreichen, wenn ein neues Tier angeschafft wird.“
Generell bedauert Hofer-Gruber, dass die Hundebesitzer in Österreich mit neun unterschiedlichen Regelungen konfrontiert seien.
„Es macht einfach keinen Sinn, dass jedes Bundesland hier sein eigenes Süppchen kocht. Wie in anderen Bereichen braucht es auch hier eine österreichweite Regelung. Denn die Anforderungen an das Tierwohl sind in Niederösterreich dieselben wie in Kärnten oder Vorarlberg.“
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